Digitalisierung von Patientenakten und dazugehörige Dienstleistungen

Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen

Die Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen schreiben die Digitalisierung von Patientenakten der stationären Behandlung in einer Servicestelle vor Ort sowie die Übernahme der elektronisch erzeugten Dokumentation und die revisionssichere Langzeitarchivierung in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-14 Auftragsbekanntmachung
2019-06-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
Kurze Beschreibung:
Die Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen schreiben die Digitalisierung von Patientenakten der stationären Behandlung in einer Servicestelle vor Ort sowie die Übernahme der elektronisch erzeugten Dokumentation und die revisionssichere Langzeitarchivierung in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systeme zur Verwaltung von Patientenakten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen
Postanschrift: Weidenhartstr. 35
Postleitzahl: 86830
Postort: Schwabmünchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wertachkliniken.de 🌏
E-Mail: neckermann@wertachkliniken.de 📧
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558544
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob etwa fehlende Angaben und Unterlagen nach III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese grundsätzlich innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der benannten Kontaktstelle über die e-Vergabeplattform eingegangen sein. Nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen schreiben die Digitalisierung von Patientenakten der stationären Behandlung in einer Servicestelle vor Ort sowie die Übernahme der elektronisch erzeugten Dokumentation und die revisionssichere Langzeitarchivierung in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Die bisher entstandenen Patientenakten sind nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Zu digitalisieren sind nur die Akten derjenigen Patienten, die mit Leistungsaufnahme des Auftragnehmers am Stichtag entlassen werden. Aktuell werden jährlich ca. 14 000 stationäre Patientenakten mit ca. 50 Seiten im Durchschnitt erzeugt.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Aufgrund der Komplexität der Dienstleistung ist eine optionale Auftragsverlängerung von maximal 12 Monaten möglich. Diese Vertragsverlängerungsoption steht ausschließlich dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber wird hierzu gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Schriftform die Fortsetzung des Auftrages erklären.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1) Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate;
2) Bilanzen oder Bilanzauszüge über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
4) Eine Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
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5) Eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Umsatz), in der jeweils der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben ist, sowie jene Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, erwirtschaftet worden sind;
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6) Nachweis einer Betriebshaft-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
– für Sachschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis,
– für Personenschäden bis zu 3 000 000 EUR je Schadensereignis,
– für Vermögensschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis.
7) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ggf. gesondert verlangen, dass Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen bestätigt werden. Das gilt auch für Erklärungen anderer Unternehmen, die der Bieter in seinem Angebot benannt hat.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1) Eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) in den vergangenen drei Jahren.
Als Mindestanforderungen muss der Bieter:
– 3 Referenzen über die Digitalisierung von Patientenakten
im Rahmen einer Servicestelle vor Ort durch den Dienstleister,
eines Klinikums, in dem das Archivsystem HCM eingesetzt wird,
– 3 Referenzen über die Durchführung der automatisierten Belegindexierung,
– 3 Referenzen über die Digitalisierung von Patientenakten entsprechend der Vorgaben des bayrischen Krankenhausgesetzes,
– 3 Referenzen mit einer nachgewiesenen digitalen Langzeitarchivierung unter Berücksichtigung der Anforderungen der BSI TR 03138 oder vergleichbar,
– mindestens eine Referenz mit einer Auditierung nach ICH GCP oder vergleichbar.
Angeben. Zu jeder benannten Referenz sind Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Tel.-Nr., Ort der Leistungserbringung, Leistungszeitraum und Nettoauftragswert anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Nachauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen;
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2) Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2008 oder vergleichbar;
3) Zertifizierung nach BSI TR 03138 (Technische Richtlinie 03138 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) oder vergleichbar;
4) Zertifizierung nach ISO/IEC 27001: 2013 oder vergleichbar;
5) Auditierung nach ICH GCP oder vergleichbar;
6) Darstellung der Mitarbeiterentwicklung in den letzten 3 Geschäftsjahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Neckermann – IT Leitung
Internetadresse: www.wertachkliniken.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/eu.html 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2018/S 244-558544 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 109-266330
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 244-558544
ABl. S-Ausgabe: 109

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
Quelle: OJS 2019/S 109-266330 (2019-06-06)