Es wird der Abschluss eines Vertrages zur Digitalisierung des Straßenraumes im Bezirk Wandsbek beabsichtigt. Die Datenerfassung soll auf Basis aktueller, digitaler Luftbild-Orthofotos (DOP) mit einer Bodenauflösung von 10 cm und einem vollständigen Feldvergleich vor Ort erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung von Straßenraum im Bezirk Wandsbek
2018000209
Produkte/Dienstleistungen: Digitale Katasterkarten📦
Kurze Beschreibung:
“Es wird der Abschluss eines Vertrages zur Digitalisierung des Straßenraumes im Bezirk Wandsbek beabsichtigt. Die Datenerfassung soll auf Basis aktueller,...”
Kurze Beschreibung
Es wird der Abschluss eines Vertrages zur Digitalisierung des Straßenraumes im Bezirk Wandsbek beabsichtigt. Die Datenerfassung soll auf Basis aktueller, digitaler Luftbild-Orthofotos (DOP) mit einer Bodenauflösung von 10 cm und einem vollständigen Feldvergleich vor Ort erfolgen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 264 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitale Katasterkarten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitalisierte Kartenerstellung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Management des öffentlichen Raumes – als Auftraggeber...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Management des öffentlichen Raumes – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Digitalisierung des Straßenraumes. Die Datenerfassung soll auf Basis aktueller, digitaler Luftbild-Orthoftos (DOP) mit einer Bodenauflösung von 10 cm und einem vollständigen Feldvergleich vor Ort erfolgen.
Digital erfasst werden sollen ca. 1195 ha Straßenraum inkl. Nebenflächen im Bezirk Wandsbek für die Stadtteile Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel und Wohldorf-Ohlstedt. Dies entspricht dem gesamten Bezirk Hamburg-Wandsbek ausgenommen das Kerngebiet mit den Stadtteilen Eilbek, Wandsbek, Marienthal, Jenfeld und Tonndorf. Es handelt sich um ca. 984 ha Bezirksstraßen und 211 ha Hauptverkehrsstraßen. Der Anteil der Fahrbahnfläche ist bei den Hauptverkehrsstraßen höher als bei den Bezirksstraßen.
Die Einzelpreise der Positionen sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des AN enthalten sind, insbesondere Kosten für die Datenerfassung aus dem Luftbild, den Feldvergleich vor Ort, dessen Einarbeitung in den Datenbestand sowie die datentechnische Aufbereitung und Datenabgabe im ESRI-Shape-Format.
Besprechungen vor Ort, die einmalige Präsentation der Arbeitsergebnisse sowie sonstige Auslagen für Reisekosten, Telefonate etc. werden nicht gesondert vergütet.
Notwendige Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber können nicht im Vorwege limitiert werden. Neben dem Start-, Zwischen- und Abschlusstermin sind hierfür bedarfsmäßige Abstimmungsgespräche anzusetzen, die keinen zusätzlich abzurechnenden Aufwand darstellen.
Insgesamt ist ein Pauschalhonorar einschließlich der Nebenkosten und unter Ausweisung der Gesamtstundenzahl, der Stundenverrechnungssätze sowie der Umsatzsteuer anzubieten.
Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den Vertragsunterlagen und dem technischen Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 264 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um drei Monate möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben (siehe Vergabeunterlagen). Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben (siehe Vergabeunterlagen). Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2,§134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 130-296908 (2018-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 120 626 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 130-296908
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Digitalisierung von Straßenraum im Bezirk Wandsbek
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LEHMANN+PARTNER GmbH
Postort: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 264 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 120 626 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2,§134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 210-480780 (2018-10-30)