Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 1.16.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Der Bieter hat hierzu das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Ein-tragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und folgende Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung (vgl. Kapitel 1.16.5.1 und 1.16.5.2) sind zwingend von jedem Unternehmen (Bieter, Nachunternehmer auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, Mitglieder einer BG – jedoch nicht bloßer Nachunternehmer) auf den genannten Formblättern oder in der in EEE vorzunehmen und mit dem Angebot einzureichen.
1.16.5.1 Unternehmensdarstellung [EK-02]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmensdarstellung):
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
Darüber hinaus ist eine kurze textliche Unternehmensdarstellung gefordert, die Angaben zur Rechtsform, organisatorischen Gliederung, zum Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet, Gründungsjahr sowie zu Niederlassungen, einschließlich der personellen Kapazitäten des Unternehmens enthält. Die Angaben sind auf einem gesonderten Dokument gemäß Anlage 6 „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen und dem Angebot beizufügen.
1.16.5.2 Berufs- und Handelsregisterauszug [EK-03]
Der Nachweis der Berufs- und Handelsregistereintragung ist durch Vorlage eines aktuellen (d. h. die bestehenden aktuellen Gegebenheiten wiedergebenden) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem Bieter niedergelassen ist, zu erbringen (oder ein gleichwertiger Nachweis zur Erlaubnis der Berufsausübung, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.)