Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllte EEE ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original mit dem Angebot einzureichen. Von den Unterauftragnehmern und anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist die EEE auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original einzureichen. Die EEE ist zu unterschreiben, wenn diese nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen als Nachweise für die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vom Wirtschaftsteilnehmer, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, jedem Unterauftragnehmer und von jedem anderem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), einzureichen:
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung von den zuständigen Sozialversicherungsträgern,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung von den zuständigen Berufsgenossenschaften.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Ggf. notwendige Informationen, Nachsendungen und Änderungen etc. werden ausschließlich über diese Plattform zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen haben z.B. bei Bieterfragen AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de kostenfrei registrieren. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage "Nutzung eVergabe". Angebote sowie von der Vergabestelle nachgeforderte Unterlagen sind weiterhin schriftlich einzureichen, direkt, per Post oder durch Boten, es sei denn, die Vergabestelle verlangt in ihren Unterlagen bzw. Aufforderungen eine andere Einreichungsform.
Um das Formular „EEE“ über den eEEE-Dienst auszufüllen, importiert das Unternehmen die von der Vergabestelle mit den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellte XML-Datei über den nachfolgenden Link:
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die EEE, incl. Anleitung und Standardformular, liegt den Vergabeunterlagen bei. Als Hilfestellung zum Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) kann der „Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)" verwendet werden (Link:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html).