a) Zu Kooperationsformen des Bewerbers:
A1) Bewerbergemeinschaften
Die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt III.9 ausdrücklich hingewiesen.
Die Mindeststandards muss jedoch die Bietergemeinschaft nur als Gesamtheit erfüllen.
A2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter
Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten / der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.1.1 bis Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/diese Dritten vorgelegt werden, wenn als sich ein Bewerber als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum
Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
b) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die elektronischen Angebote sind über die Vergabeplattform
www.vergabe.bayern.de einzureichen. Weitere, nicht geforderte Unterlagen sind nicht erwünscht. Eine Verweisung auf frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
c) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EUweiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind per E-Mail an die unter I.1 genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen, die nicht 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Bieterfragen werden ausschließlich auf der unter I.3 genannten Vergabeplattform
Eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst zu informieren.