Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Beschafft werden:
— 120 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS 1),
— 7 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A 4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS 2) sowie,
— 20,5 Mio. Blatt TCF-Papier DIN A 4, ungelocht (LOS 3).
Die Anschriften der Lieferungen, die jeweilige Liefermenge sowie alle weiteren Informationen zur Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Sophienstr. 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rost, Michaela
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck- und Kopierpapier
2018MRO000006
Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Beschafft werden:
— 120 Mio. Blatt 70er Weiße DIN...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Beschafft werden:
— 120 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS 1),
— 7 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A 4 Recyclingpapier, ungelocht (LOS 2) sowie
— 20,5 Mio. Blatt TCF-Papier DIN A 4, ungelocht (LOS 3).
Die Anschriften der Lieferungen, die jeweilige Liefermenge sowie alle weiteren Informationen zur Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclingpapier DIN A4, 70er Weiße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierpapier📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 120 Mio. Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht
Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclingpapier DIN A4, 80er Weiße
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 7 Mio. Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: TCF-Papier DIN A4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 20,5 Mio. Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 095-215286
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Recyclingpapier DIN A4, 70er Weiße
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Saveco GmbH
Postort: Niederwürschnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Recyclingpapier DIN A4, 80er Weiße
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: TCF-Papier DIN A4
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Carl Berberich GmbH
Postort: Heilbronn
Region: Baden-Württemberg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
„§ 39 Abs. 6 VgV
Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung
1) den Gesetzesvollzug behindern,
2) dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen,
3) den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
4) den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.“
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 132-300324 (2018-07-09)