Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie 2023 (optional) der Goethe- Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i. V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, beabsichtigt, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses zu beauftragen.
Weiterhin soll die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses, der derzeit insgesamt sieben, im Leistungeverzeichnis (LV) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Universität, durchgeführt werden.
Nähere Informationen zu Gegenstand und Umfang der Leistung ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement”
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG, Zimmer 2.P61
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69-79819852📞
E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de📧
Fax: +49 69-79876319852 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.uni-frankfurt.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.ausschreibungen.uni-frankfurt.de🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://get.adobe.com/de/reader/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stiftung des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie 2023 (optional) der Goethe- Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen...”
Titel
Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie 2023 (optional) der Goethe- Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
9.40.15 VGV EM1-FC-01-18
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Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Kurze Beschreibung:
“In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i. V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als...”
Kurze Beschreibung
In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i. V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, beabsichtigt, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses zu beauftragen.
Weiterhin soll die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses, der derzeit insgesamt sieben, im Leistungeverzeichnis (LV) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Universität, durchgeführt werden.
Nähere Informationen zu Gegenstand und Umfang der Leistung ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 390 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Johann Wolfgang Goethe-Universität
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt am Main”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Realisierungskonzept – Nachvollziehbarkeit der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung, sowie der Bieterseitigen Maßnahmen zur Termin- und Qualitätssicherung...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Realisierungskonzept – Nachvollziehbarkeit der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung, sowie der Bieterseitigen Maßnahmen zur Termin- und Qualitätssicherung (inkl. Landesseitiger Terminanpassungen)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Realisierungskonzept – Nachvollziehbarkeit und Optimierung der Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und Auftraggeber-seitig aufzubringenden...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Realisierungskonzept – Nachvollziehbarkeit und Optimierung der Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und Auftraggeber-seitig aufzubringenden Personal- und Zeitressourcen
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Realisierungskonzept – Organisatorische Sicherstellung der Verfügbarkeit des Prüfungsteams und Nachrückerregelung bei Ausfall”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Realisierungskonzept – Qualifikation der Mitglieder des Prüfungsteams und Einbindung der Prüfungsleitung in den Prüfungsprozess”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Realisierungskonzept – Aufbereitung der Prüfungsergebnisse und Abstimmung mit dem Auftraggeber”
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis (Jahresbetrag) Prüfungsleistungen GU, ohne Beteiligungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name):
“Gesamtpreis (Jahresbetrag) Prüfungsleistungen Beteiligungen, – Summe über alle Beteiligungen hinweg gebildet, ohne GU”
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 390 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optional kann der Vertragszeitraum, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Optional kann der Vertragszeitraum, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, zweimalig um jeweils 12 Monate, oder einmalig, um 24 Monate, bis maximal 31.10.2024 verlängert werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption, wie unter II.2.7, beschrieben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. von § 319 Abs. 1 HGB, ausweist,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen/ Vorliegen zwingender (§123 GWB), bzw. fakultativer (§124 GWB) Ausschlussgründe, und entsprechend durchgeführter, geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens, i. S. des § 125 GWB,
— Eigenerklärung Einhaltung AGG,
— Eigenerklärung über die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben,
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge (sofern für die Unternehmensform des Teilnehmers zutreffend),
— Eigenerklärung, dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Mindestlohn in der Vertragsausführung, erfüllen wird,
— Kopie des Handelsregistereintrags (in Abhängigkeit der Rechtsform des Bieters), der am Ende der Vorlagefrist (22.11.2018) nicht älter als 90 Tage ist,
— Nachweis (Kopie) des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den anzugebenden Deckungssummen, bzw. Abgabe einer Erklärung des Beiters und der Vericherungsgesellschaft, über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, im Auftragsfalle.
Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zur wwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zur wwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
“Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters nur zu unterstellen, wenn, unabhängig von den...”
Aufgrund der Dimension der Beschaffung ist eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters nur zu unterstellen, wenn, unabhängig von den weiteren, unter Punkt III.1.2 der Bekanntmachung des Auftraggebers genannten Anforderungen, das Unternehmen des Bieters einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 260 000 EUR p.a. in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufweist und zudem die Umsatzentwicklung über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre keine Reduktion des jährlichen Gesamtumsatzes von insgesamt mehr als 20 % aufweist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Darstellung von mindestens 5 Abschlüssen, bei mindestens 3 unterschiedlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Darstellung von mindestens 5 Abschlüssen, bei mindestens 3 unterschiedlichen Referenzgebern vergleichbarer Art* in den letzten 4 Geschäftsjahren**.
* Ein Abschluss (Leistung) vergleichbarer Art wird unterstellt, wenn die Leistung, bzw. der Leistungsempfänger, folgende Eigenschaften aufweist:
Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen (mindestens 5 Abschlüsse, über alle Referenzen hinweg) großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts i.S. des HGB (auch aus dem kommunalen Bereich), jedoch mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v.g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: Studierendenzahlen, Bilanzsumme, Beschäftigte und Höhe der Landeszuschüsse, bzw. einer öffentlich-rechtlichen, forschenden Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland, mit vergleichbaren Werten die Bilanzsumme und die Höhe der Landeszuschüsse betreffend.
** Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs, i.S.d. § 46, Abs. 3, Nr. 1 VgV hat der Auftraggeber den Referenzzeitraum auf insgesamt 4 Jahre erweitert.
— Realisierungskunzept, dass über die wesentlichen Eckpunkte (Details siehe Vergabeunterlage) der Projektrealisierung und über die Qualifikation und Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeitenden (Details siehe Vergabeunterlage), Aufschluss gibt. Im Verfahren ist (ohne Wertung) eine Vorstellung des designierten Prüfungsteams (eines Partners und der designierten Prüfungsleitung vor Ort) des Bestbietenden, vorgesehen.
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
— eine von allen Teilnehmern unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gem. III.1 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Weitere Inhalte der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegenden Nachweise, sind der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise, zum Zeitpunkt der Submission, nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Im Verfahren ist, nach vorläufiger Identifikation des Bestbietenden, im Zuge des Abschlusses der Angebotsprüfung und -wertung (Überprüfung der, aufgrund der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Im Verfahren ist, nach vorläufiger Identifikation des Bestbietenden, im Zuge des Abschlusses der Angebotsprüfung und -wertung (Überprüfung der, aufgrund der Eigenerklärungen, unter-stellten Bietereignung, jedoch ohne Wertungseinfluss), eine Vorstellung des designierten Prüfungsteams* des Bestbietenden, geplant.
*Das vorzustellende, designierte Prüfungsteam, besteht dabei mindestens aus:
Einem Partner und der designierten Prüfungsleitung vor Ort.
Auch wenn sich die tatsächliche Zusammensetzung des Prüfungsteams, allein aufgrund der Zeit zwischen vorgesehener Auftragserteilung und tatsächlicher Aufnahme erster Prüfungstätigkeiten, (unter der Maßgabe der Regelungen in Punkt 5 des Leistungsverzeichnisses – Teil B der Vergabeunterlage) noch verändern kann, ist die Vorstellung des Prüfungsteams im Verfahren, obligatorisch, da dies der Überprüfung der unterstellten Eignung des Bestbietenden, dient.
Die Vorstellung des designierten Prüfungsteams erfolgt voraussichtlich im Zeitraum vom:
4.12.2018 bis 6.12.2018
Eine schriftliche Einladung des Auftraggebers an den Bestbietenden (E-Mail) kann, prüfungs-bedingt, leider erst kurz vor dem Vorstellungstermin erfolgen, weshalb die Bieter gebeten werden sich das vorgenannte Zeitfenster grundsätzlich für eine mögliche Vorstellung ihres designierten Prüfungsteams, vorzumerken.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i. S. von § 319 Abs. 1 HGB” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlage
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Aufgrund des erheblichen Initialaufwandes für AG und AN, sowie des recht preisstabilen Marktes, beträgt die maximale Vertagslaufzeit (inkl....”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Aufgrund des erheblichen Initialaufwandes für AG und AN, sowie des recht preisstabilen Marktes, beträgt die maximale Vertagslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) 5 Jahre.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zur Angebotsöffnung sind keine Personen, außer den befugten Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Kosten aller Art, die Bewerbern oder Bietern, im Rahmen der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgende Antragsfristen explizit hingewiesen:
Der Antrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von Anfang an
Ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere;
1) die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
2) die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
3) einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
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Quelle: OJS 2018/S 203-462792 (2018-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE114110511
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie 2023 (optional) der Goethe- Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen...”
Titel
Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie 2023 (optional) der Goethe- Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
9.40.15 VGV EM1-FC-01-18
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Kurze Beschreibung:
“In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als...”
Kurze Beschreibung
In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, beabsichtigt, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses zu beauftragen.
Weiterhin soll die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses, der derzeit insgesamt sieben, im Leistungeverzeichnis (LV) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Universität, durchgeführt werden.
Nähere Informationen zu gegenstand und Umfang der Leistung ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 482 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Realisierungskonzep – Organisatorische Sicherstellung der Verfügbarkeit des Prüfungsteams und Nachrückerregelung bei Ausfall”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 203-462792
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 9.40.15VGV EM1-FC-01-18
Titel:
“Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie 2023 (optional) der Goethe-Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen...”
Titel
Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2019 bis 2021 und 2022 sowie 2023 (optional) der Goethe-Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen.
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rödl & Partner GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 245930498
Postanschrift: Kranhaus 1, Im Zollhafen 18
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2219499090📞
E-Mail: koeln@roedl.com📧
Fax: +49 221949909-900 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.roedl.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 482 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgende Antragsfristen explizit hingewiesen:
Der Antrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere,
1) die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
2) die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
3) einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
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Quelle: OJS 2019/S 062-144884 (2019-03-26)