Auftragsbekanntmachung (2018-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Overath – Zentrale Vergabestelle –
Postanschrift: Balkener Str. 1a
Postort: Overath
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bastian Wittfeld
Telefon: +49 2206 / 602-217📞
E-Mail: b.wittfeld@overath.de📧
Fax: +49 2206 / 602-44217 📠
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
URL: www.overath.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56176813🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Overath
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung📦
Kurze Beschreibung: Durchführung der maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Overath
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 180 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Overath
Beschreibung der Beschaffung:
“— „Durchführung der maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Overath“,
— Wöchentliche Reinigung aller der städtischen Straßenreinigung unterliegenden...”
Beschreibung der Beschaffung
— „Durchführung der maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Overath“,
— Wöchentliche Reinigung aller der städtischen Straßenreinigung unterliegenden Straßen im Stadtgebiet Overath mit einer Großkehrmaschine,
— Reinigung am Donnerstag oder Freitag,
— Für Sonderreinigungen wird ein Stundensatz pro Einsatzstunde abgefragt,
— Transport des anfallenden Kehrgutes zu einer von der Stadt Overath zugewiesenen Übergabestelle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 180 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich einmalig um 8 Monate (bis max. zum 31.12.2023, wenn der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsende vom Auftraggeber...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 8 Monate (bis max. zum 31.12.2023, wenn der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsende vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform Subreport. Die...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform Subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3)„Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die Bewerber/Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dementsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren. Zu Ziffer I.3)„Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland · Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 176-399012 (2018-09-10)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Durchführung der maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Overath.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 280440.16 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— „Durchführung der maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Overath“,
— Wöchentliche Reinigung aller der städtischen Straßenreinigung unterliegenden...”
Beschreibung der Beschaffung
— „Durchführung der maschinellen Straßenreinigung in der Stadt Overath“,
— Wöchentliche Reinigung aller der städtischen Straßenreinigung unterliegenden Straßen im Stadtgebiet Overath mit einer Großkehrmaschine,
— Reinigung am Donnerstag oder Freitag,
— für Sonderreinigungen wird ein Stundensatz pro Einsatzstunde abgefragt,
— Transport des anfallenden Kehrgutes zu einer von der Stadt Overath zugewiesenen Übergabestelle.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 176-399012
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Overath
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REVEA GmbH
Postanschrift: Hammermühle 40
Postort: Overath
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22066005500📞
E-Mail: info.overath@revea.de📧
Fax: +49 22066005111 📠
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
URL: http://www.revea.de/overath/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 180 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 235 664 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 048-110946 (2019-03-06)