Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Clusterpolitik Cluster-Offensive Bayern Clusterplattformen in verschiedenen Schlüsselindustrien und traditionellen Branchen der bayerischen Wirtschaft auf- und ausgebaut (www.cluster-bayern.de). Nach einer Evaluierung in den vergangenen Jahren sollen nun die Initiative insgesamt (Strategie, Struktur) sowie die aktuell geförderten 17 Clusterplattformen evaluiert werden. Ziel ist es, Hinweise für mögliche Anpassungen in der Initiative insgesamt sowie den Clusterplattformen zu erhalten, um Effektivität und Effizienz der Initiative und der einzelnen Cluster bei einer möglichen Fortsetzung ab 2020 weiter zu verbessern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-07.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsforschung
Referenznummer: 2018000218
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Clusterpolitik Cluster-Offensive Bayern Clusterplattformen in verschiedenen Schlüsselindustrien und traditionellen Branchen der bayerischen Wirtschaft auf- und ausgebaut (www.cluster-bayern.de). Nach einer Evaluierung in den vergangenen Jahren sollen nun die Initiative insgesamt (Strategie, Struktur) sowie die aktuell geförderten 17 Clusterplattformen evaluiert werden. Ziel ist es, Hinweise für mögliche Anpassungen in der Initiative insgesamt sowie den Clusterplattformen zu erhalten, um Effektivität und Effizienz der Initiative und der einzelnen Cluster bei einer möglichen Fortsetzung ab 2020 weiter zu verbessern.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen ihrer Clusterpolitik Cluster-Offensive Bayern Clusterplattformen in verschiedenen Schlüsselindustrien und traditionellen Branchen der bayerischen Wirtschaft auf- und ausgebaut (www.cluster-bayern.de). Nach einer Evaluierung in den vergangenen Jahren sollen nun die Initiative insgesamt (Strategie, Struktur) sowie die aktuell geförderten 17 Clusterplattformen evaluiert werden. Ziel ist es, Hinweise für mögliche Anpassungen in der Initiative insgesamt sowie den Clusterplattformen zu erhalten, um Effektivität und Effizienz der Initiative und der einzelnen Cluster bei einer möglichen Fortsetzung ab 2020 weiter zu verbessern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wirtschaftsforschung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wirtschaftsforschung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-08 📅
Datum des Beginns: 2018-09-24 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 108-246160
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Das Angebot muss gültig bleiben bis 15.10.2018.
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Dem Angebot ist eine unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) ist die Erklärung von allen beteiligten Unternehmen abzugeben.
b) Unterauftragnehmer
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
c) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Dem Angebot ist eine unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) ist die Erklärung von allen beteiligten Unternehmen abzugeben.
b) Unterauftragnehmer
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
c) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Einzelnen soll die gesamte Evaluierung der Cluster-Offensive Bayern folgende Punkte umfassen:
1) Evaluierung (Konzeption und Durchführung) der 17 Cluster mit je einem schriftlichen Kurzbericht;
2) Evaluierung (Konzeption und Durchführung) der Cluster-Offensive Bayern mit einem schriftlichen Endbericht und einer Zusammenfassung;
3) Entwicklung von Perspektiven für eine Fortführung der Clusterpolitik anhand der Ergebnisse der Evaluierung der Clusterplattformen und der Cluster-Offensive Bayern, ausformuliert als Teil des schriftlichen Endberichts und der Zusammenfassung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern; Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber finden in München statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen:
a) eine unterschriebene Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters (in Euro) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) eine unterschriebene Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind:
Die unter a. und b. aufgeführten Erklärungen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen:
a) Auflistung von Referenzen im Bereich der Innovationsförderung bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand, die in den letzten drei Jahren erbracht worden sind ab einem Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR (netto).
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— inhaltliche Darstellung des Projekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung,
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der Leistung.
b) Auflistung von Referenzen im Bereich der nationalen und/oder internationalen Cluster-Evaluierungen bzw. Clusterpolitik-Evaluierungen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand ab einem Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR (netto). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden vom Auftraggeber Referenzen berücksichtigt, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden.
b) Auflistung von Referenzen im Bereich der nationalen und/oder internationalen Cluster-Evaluierungen bzw. Clusterpolitik-Evaluierungen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand ab einem Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR (netto). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden vom Auftraggeber Referenzen berücksichtigt, die in den letzten sechs Jahren erbracht wurden.
c) Angabe der Personalressourcen hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören oder nicht.
d) Nennung des Projektleiters sowie der stellvertretenden Projektleitung.
e) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt („Struktur Bieter“).
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Mindeststandards:
Zu b.:
Es muss mindestens eine Referenz genannt werden.
Zu d.:
— Projektleiter mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in leitender Position im Bereich des Auftragsgegenstandes,
— Stellvertreter der Projektleitung: mindestens drei Jahre Berufserfahrung in leitender oder stellvertretender Position im Bereich des Auftragsgegenstandes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Scientology Schutzerklärung.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 50
Dem Angebot ist eine unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) ist die Erklärung von allen beteiligten Unternehmen abzugeben.
Dem Angebot ist eine unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) ist die Erklärung von allen beteiligten Unternehmen abzugeben.
b) Unterauftragnehmer
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
c) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 108-246160 (2018-06-07)
Ergänzende Angaben (2018-06-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wirtschaftsfolgenabschätzung📦