Durchführung repräsentativer Telefonerhebungen zur Ermittlung des Images des ZDF und der Konkurrenzsender „Imagetrend 2019/2020“

ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des Öffentlichen Rechts, HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf, Abt. Produktions-, Ve

Durchführung repräsentativer Telefonbefragungen zur Ermittlung des Images des ZDF und der Konkurrenzsender in Deutschland. Die Befragungen werden als CATI-Interviews (Computer assisted telephone interviewing) durchgeführt. Die Auswahl der Befragungspersonen muss durch eine mehrstufige Zufallsstichprobe auf Basis des ADM-Telefon-Stichprobensystems und unter Berücksichtigung des ADM-Dual-Frame-Stichprobenansatzes erfolgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-27.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Telefon-Umfragen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefon-Umfragen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts, HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf, Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf, HH 760
Postanschrift: ZDF Straße 1
Postleitzahl: 55127
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.zdf.de 🌏
E-Mail: verwaltungseinkauf@zdf.de 📧
Telefon: +49 6131-70-15601 📞
Fax: +49 6131-70-14889 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-425875
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen

“Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 188-425875 (2018-09-27)