Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die für die Durchführung der Maßnahmen einzustellenden Fachkräfte müssen nachweislich über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik bzw. einer vergleichbaren (Fach-)
Hochschulausbildung verfügen oder eine Mitarbeit in einem der Vorläuferprojekte der Gemeinschaftsinitiative B5 nachweisen.
Ersatzweise kann eine nachgewiesene mindestens fünfjährige praktische Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Qualifizierung, Vermittlung und/oder Stabilisierung von „besonderen Problemgruppen des Arbeitsmarktes“, vorzugsweise von (ehemaligen) Strafgefangenen, als Befähigungsnachweis anerkannt werden.
Dabei ist für die „Übergangsmanager/innen Vernetzung“ (ÜMV) eine nachgewiesene Zusatzqualifikation als zertifizierte Case Managerin bzw. als zertifizierter Case Manager nach den Standards der Deutschen
Gesellschaft für Care und Case Management erforderlich. Für die übrigen Übergangsmanager/innen (Entlassungsvorbereitung und beschäftigungsorientierte Nachsorge) ist eine solche Zusatzqualifikation wünschenswert. Außerdem sollen in jeder Region mindestens zwei Fachkräfte über nachgewiesene Kompetenzen und/oder Erfahrungen in der „Motivierenden Gesprächsführung“ bzw. der „Motivierenden Beratung“ sowie in der Konzipierung und Durchführung von Bewerbungstrainings verfügen und die in den regionalen Teams als
Multiplikatoren bei der Anwendung der dazu erforderlichen Methoden fungieren können.
Die „Übergangsmanager/innen Vernetzung“ sollen zudem bereits in früheren Beschäftigungsverhältnissen ihre Fähigkeit zur Teamführung, Gruppenmoderation und Netzwerkbildung unter Beweis gestellt haben.
Der souveräne Umgang mit den gängigen EDV-Anwendungen Word, Excel und PowerPoint wird ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit zu systematischen Internet- und Datenbankrecherchen.
Bei ansonsten gleicher Qualifizierung werden Fachkräfte, die bereits einschlägige Berufserfahrungen im Strafvollzug, in Arbeitsagenturen und/oder in Jobcentern gesammelt haben, bevorzugt. Die für den zentralen EDV-Support einzustellende Fachkraft muss über eine abgeschlossene IT-Qualifizierung oder gleichwertige Berufserfahrungen im Bereich der IT-Administration und Anwenderbetreuung sowie
In der Entwicklung von Softwarelösungen auf EXCEL-, ACCESS und Internetbasis verfügen. Dazu sind profunde Kenntnisse in der Programmierung der genannten Office-Anwendungen sowie in gängigen Content Management Systemen (z. B. TYPO3) zwingend erforderlich. Praktische Erfahrungen im Bereich von Online- und Telefonbefragungen sowie in der Schulung und Betreuung von EDV-Anwendern sind wünschenswert.
Persönliche Voraussetzungen des Personals:
— Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen,
— gesundheitliche und körperliche Eignung (ärztliches Gesundheitszeugnis, erforderliche Schutzimpfungen),
— geordnete Finanzverhältnisse (Schuldenerklärung),
— Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.