Durchführung von Personenbeförderungsleistungen für die DB Cargo AG in München Nord

DB Cargo AG (Bukr 1C)

Durchführung von Personenbeförderungsleistungen für die DB Cargo AG in München Nord

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-15 Auftragsbekanntmachung
2019-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedarfspersonenbeförderung
Referenznummer: 18GEI35633
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen für die DB Cargo AG in München Nord
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Cargo AG (Bukr 1C)
Postanschrift: Rheinstraße 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: marlen.grunwald@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029756684 📞
Fax: +49 3029756676 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%2ff5jHAoBTwY%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-17 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 222-508945
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Ein Teil der Vergabeunterlagen (Betriebsplan für das Jahr 2018/2019 mit Angabe der genauen Ankunfts- und Abfahrtzeiten) ist vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung auf Grundlage des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters zugesichert haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Personenbeförderungsleistungen für die DB Cargo AG
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Grunwald, Marlen
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%2ff5jHAoBTwY%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI4
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 222-508945 (2018-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen für die DB Cargo AG in München Nord.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-188557
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 222-508945
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Personenbeförderungsleistungen für die DB Cargo AG.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-15 📅
Name: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co.KG
Postort: Hofolding
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 078-188557 (2019-04-15)