DVZ – Rahmenvereinbarung Fensterkuverts

Zentrale Vergabestelle im Bayer. Landesamt für Steuern

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) beabsichtigt für das Druck- und Versandzentrum eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum von 2 Jahren mit einer Mindestabnahmemenge von 40 000 000 Stück Fensterkuverts auszuschreiben. Die Rahmenvereinbarung kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-22 Auftragsbekanntmachung
2018-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bedruckte Briefumschläge mit Fenster
Referenznummer: 2018BRE000011
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) beabsichtigt für das Druck- und Versandzentrum eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum von 2 Jahren mit einer Mindestabnahmemenge von 40 000 000 Stück Fensterkuverts auszuschreiben. Die Rahmenvereinbarung kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedruckte Briefumschläge mit Fenster 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedruckte Briefumschläge mit Fenster 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle im Bayer. Landesamt für Steuern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
Fax: +49 8999911510 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=t8InFw2%2b9H0%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 119-270399
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) beabsichtigt für das Druck- und Versandzentrum eine Rahmenvereinbarung über Fensterkuverts für einen Zeitraum von 2 Jahren auszuschreiben. Verlängerungsoption jeweils um ein Jahr, maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre.
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Mindestabnahmemenge pro Jahr: 20 000 000 Kuverts
Geschätzte Abnahmemenge pro Jahr: 25 000 000 Kuverts
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vereinbarung verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber der Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Laufzeit schriftlich widerspricht.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Reyhofer, Bettina
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=t8InFw2%2b9H0%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 119-270399 (2018-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) beabsichtigt für das Druck- und Versandzentrum eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum von 2 Jahren mit einer Mindestabnahmemenge von 40 000 000 Stück Fensterkuverts aus zuschreiben. Die Rahmenvereinbarung kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 216-493606
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 119-270399
ABl. S-Ausgabe: 216

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) beabsichtigt für das Druck- und Versandzentrum eine Rahmenvereinbarung über Fensterkuverts für einen Zeitraum von 2 Jahren aus zuschreiben. Verlängerungsoption jeweils um ein Jahr, maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: Papier Union GmbH
Postort: Hemer
Land: Deutschland 🇩🇪
Märkischer Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 216-493606 (2018-11-06)