Text
— die Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen,
— mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
—— bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR (inkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Eine Eigenerklärung des Bieters reicht in diesen Fällen nicht aus,
— mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
—— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGBI und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmenbetreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Datensicherheitskonzept“),
—— ein Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird,
—— Formblatt „Eigenerklärung zum Datenschutzbeauftragten des AN“,
—— Formblatt „Verzeichnis NAN Datenschutz“,
—— Formblatt „Standortverzeichnis AN“,
— es ist ein Kurzkonzept (Umfang nicht mehr als 4 Seiten) zu fertigen und dem Angebot beizufügen. Indem Kurzkonzept ist die Integration in die bei der Auftraggeberin vorhandene IT-Umgebung bezogen auf das angebotenen E-Mail Verschlüsselungsgateway zu beschreiben (möglichst schematische Darstellung)sowie die Vorbedingungen für den Aufbau des technischen Systems bei der Auftraggeberin darzustellen (z. B. Anschlüsse). Das Konzept dient ausschließlich der Verifizierung und wird nicht bewertet.
Für die Angebotserstellung sowie das Konzept erfolgt keine Zahlung von Aufwandsersatz,
— weiterhin ist mit dem Angebot ein vom Bieter ausgefüllter Fragenkatalog zu den Mindestanforderungen gemäß Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen einzureichen,
— im Übrigen ist die Eigenerklärung „zertifizierter Fachhändler“ (41) vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen,
— zudem ist die Eigenerklärung zur Datenschutz-Grundverordnung (42) vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen.