Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Employee Assistance Program
Postanschrift: Liebigstr. 18
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 2, Abt. Service und Zentrale Dienste
Telefon: +49 3419714-002📞
E-Mail: mb-szd-ausschreibung@uniklinik-leipzig.de📧
Fax: +49 3419714-129 📠
Region: Leipzig🏙️
URL: www.uniklinik-leipzig.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Employee Assistance Program
2018-S040-087586
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Kurze Beschreibung:
“Das Employee Assistance Program soll für ca. 4 900 Mitarbeiter aller Berufsgruppen angeboten werden.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Employee Assistance Program soll für ca. 4 900 Mitarbeiter aller Berufsgruppen angeboten werden.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 040-087586
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018/S040-087586
Titel: Employee Assistance Program, 2018-06-EAP-B4
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pme Familienservice GmbH
Postanschrift: Flottwellstraße 4-5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3026393577 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
— der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; er ist ferner unzulässig,
— wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; darüber hinaus,
— wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden; darüber hinaus,
— wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448897 (2018-10-11)