EAP

Universitätsklinikum Leipzig, Anstalt öffentlichen Rechts

Employee Assistance Program am Universitätsklinikum Leipzig und der Medizinischen Fakultät

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-23 Auftragsbekanntmachung
2018-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 2018-06-EAP-B4
Kurze Beschreibung:
Employee Assistance Program am Universitätsklinikum Leipzig und der Medizinischen Fakultät
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Leipzig, Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: Liebigstr. 18
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.uniklinik-leipzig.de 🌏
E-Mail: mb-szd-ausschreibung@uniklinik-leipzig.de 📧
Telefon: +49 3419714-002 📞
Fax: +49 3419714-129 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMHYFTY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-27 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 040-087586
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag wird im nicht offenen Verfahren vergeben. Im Teilnahmewettbewerb werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Angebotsphase) aufgefordert werden. Es ist geplant, mit drei Bewerbern (bzw. dann: Bietern) das weitere Vergabeverfahren durchzuführen. Weitere Angaben zur Bieterauswahl sind den Bewerbungsbed. zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Employee Assistance Program soll für ca. 4 900 Mitarbeiter aller Berufsgruppen angeboten werden.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann um 2 Jahre verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag wird im nicht offenen Verfahren vergeben. Im Teilnahmewettbewerb werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Angebotsphase) aufgefordert werden. Es ist geplant, mit drei Bewerbern (bzw. dann: Bietern) das weitere Vergabeverfahren durchzuführen. Weitere Angaben zur Bieterauswahl sind den Bewerbungsbed. zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Leipzig, Anstalt öffentlichen Rechts
Liebigstr. 18
04103 Leipzig

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei mehr als drei geeigneten Bewerbern erfolgt eine Punktbewertung gemäß der nachstehenden Wertungskriterien und -matrix (§ 51 Abs, 2 VgV). In diesem Fall werden die drei geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktwerten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bewertet wird anhand der Kriterien: Anzahl der Beschäftigten, Unternehmens bestehen, Erfahrungen in der Gesundheitsbranche, vergleichbare Aufträge (Auftragsvolumen), Auftragsdauer, Qualifikation der Telefon- und Krisenberater, Fort- und Weiterbildung. Bezüglich der näheren Einzelheiten der Punktevergabe und der Wertungssystematik wird auf Abschnitt 5.4 des Dokuments „Teilnahmewettbewerb Bewerbungsbedingungen“ (Bestandteil der Auftragsunterlagen) verwiesen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-25 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich 2, Abt. Serivce und Zentrale Dienste
Internetadresse: www.uniklinik-leipzig.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMHYFTY 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMHYFTY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; er ist ferner unzulässig,
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— wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; darüber hinaus,
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und schließlich,
— wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 040-087586 (2018-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018-S040-087586
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Employee Assistance Program

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 198-448897
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 040-087586
ABl. S-Ausgabe: 198

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅
Name: pme Familienservice GmbH
Postanschrift: Flottwellstraße 4-5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 2, Abt. Service und Zentrale Dienste

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Braustraße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; er ist ferner unzulässig,
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— wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden; darüber hinaus,
— wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448897 (2018-10-11)