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Es sind mindestens 4 vergleichbare/gleichwertige Referenzprojekte/Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekt/Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte/Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes – d. h. einer vergleichbaren Art und Menge an Produkten – gewesen ist.