Auf dem Gelände der ehemaligen Dachpappenfabrik Dr. Riehm in Edermünde wurden seit 1894 Dachpappen und bis 1965 Straßenteer hergestellt. In 2006 / 2007 wurden die mit Teeröl kontaminierten Bereiche der unteren Hoffläche bis auf den anstehenden Fels vollständig mittels Bodenaustausch saniert. In 2020/21 soll für die beiden Planungsbereiche „Abzugsgraben“ und „Edersohle“ eine Bodensanierung mittels Bodenaushub durchgeführt werden. In den Jahren 2005 / 2006 wurden die Baumaßnahmen zur Grundwassersanierung vorgenommen, Ende Februar 2006 begann der Probebetrieb und nach drei Monaten der Dauerbetrieb der Grundwassersanierung. Kontaminiertes Grundwasser wird derzeit aus dreizehn Brunnen des Poren- und Kluftgrundwasserleiters im Umfeld des ehem. Bitumenwerkes gefördert und gereinigt. Die Maßnahmen sollen fortgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: ASG/03/268
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände der ehemaligen Dachpappenfabrik Dr. Riehm in Edermünde wurden seit 1894 Dachpappen und bis 1965 Straßenteer hergestellt. In 2006 / 2007 wurden die mit Teeröl kontaminierten Bereiche der unteren Hoffläche bis auf den anstehenden Fels vollständig mittels Bodenaustausch saniert. In 2020/21 soll für die beiden Planungsbereiche „Abzugsgraben“ und „Edersohle“ eine Bodensanierung mittels Bodenaushub durchgeführt werden.
In den Jahren 2005 / 2006 wurden die Baumaßnahmen zur Grundwassersanierung vorgenommen, Ende Februar 2006 begann der Probebetrieb und nach drei Monaten der Dauerbetrieb der Grundwassersanierung. Kontaminiertes Grundwasser wird derzeit aus dreizehn Brunnen des Poren- und Kluftgrundwasserleiters im Umfeld des ehem. Bitumenwerkes gefördert und gereinigt. Die Maßnahmen sollen fortgeführt werden.
Auf dem Gelände der ehemaligen Dachpappenfabrik Dr. Riehm in Edermünde wurden seit 1894 Dachpappen und bis 1965 Straßenteer hergestellt. In 2006 / 2007 wurden die mit Teeröl kontaminierten Bereiche der unteren Hoffläche bis auf den anstehenden Fels vollständig mittels Bodenaustausch saniert. In 2020/21 soll für die beiden Planungsbereiche „Abzugsgraben“ und „Edersohle“ eine Bodensanierung mittels Bodenaushub durchgeführt werden.
In den Jahren 2005 / 2006 wurden die Baumaßnahmen zur Grundwassersanierung vorgenommen, Ende Februar 2006 begann der Probebetrieb und nach drei Monaten der Dauerbetrieb der Grundwassersanierung. Kontaminiertes Grundwasser wird derzeit aus dreizehn Brunnen des Poren- und Kluftgrundwasserleiters im Umfeld des ehem. Bitumenwerkes gefördert und gereinigt. Die Maßnahmen sollen fortgeführt werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG –
Postanschrift: Waldstraße 11
Postleitzahl: 64584
Postort: Biebesheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.him.de🌏
E-Mail: michael.woisnitza@him.de📧
Telefon: +49 62588953715📞
Fax: +49 62588953322 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3917-77🌏
Auf dem Gelände der ehemaligen Dachpappenfabrik Dr. Riehm in Edermünde wurden seit 1894 Dachpappen und bis 1965 Straßenteer hergestellt. In 2006 / 2007 wurden die mit Teeröl kontaminierten Bereiche der unteren Hoffläche bis auf den anstehenden Fels vollständig mittels Bodenaustausch saniert. In 2020/21 soll für die beiden Planungsbereiche „Abzugsgraben“ und „Edersohle“ eine Bodensanierung mittels Bodenaushub durchgeführt werden.
Auf dem Gelände der ehemaligen Dachpappenfabrik Dr. Riehm in Edermünde wurden seit 1894 Dachpappen und bis 1965 Straßenteer hergestellt. In 2006 / 2007 wurden die mit Teeröl kontaminierten Bereiche der unteren Hoffläche bis auf den anstehenden Fels vollständig mittels Bodenaustausch saniert. In 2020/21 soll für die beiden Planungsbereiche „Abzugsgraben“ und „Edersohle“ eine Bodensanierung mittels Bodenaushub durchgeführt werden.
In den Jahren 2005 / 2006 wurden die Baumaßnahmen zur Grundwassersanierung vorgenommen, Ende Februar 2006 begann der Probebetrieb und nach drei Monaten der Dauerbetrieb der Grundwassersanierung. Kontaminiertes Grundwasser wird derzeit aus dreizehn Brunnen des Poren- und Kluftgrundwasserleiters im Umfeld des ehem. Bitumenwerkes gefördert und gereinigt. Die Maßnahmen sollen fortgeführt werden.
In den Jahren 2005 / 2006 wurden die Baumaßnahmen zur Grundwassersanierung vorgenommen, Ende Februar 2006 begann der Probebetrieb und nach drei Monaten der Dauerbetrieb der Grundwassersanierung. Kontaminiertes Grundwasser wird derzeit aus dreizehn Brunnen des Poren- und Kluftgrundwasserleiters im Umfeld des ehem. Bitumenwerkes gefördert und gereinigt. Die Maßnahmen sollen fortgeführt werden.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Los 1: Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung: Ingenieurbauwerke (Lph 3 – 9 des § 43 HOAI) und Tragwerkplanung (Lph 2 – 6 des § 51 HOAI), örtliche Bau- und Fachbauüberwachung, SiGeKo.
Los 2: Ingenieur-, planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der GW-Sanierung und Maßnahmen zur Teerölförderung.
Bezeichnung des Loses: Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung, örtliche Bauüberwachung, Fachbauüberwachungen, SiGeKo
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Ausgeschrieben werden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung des Abzugsgrabens und der Eder für den Zeitraum 8/2018 bis Ende 7/2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben werden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung des Abzugsgrabens und der Eder für den Zeitraum 8/2018 bis Ende 7/2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelt sich i. W. bei Los 1 um folgende Leistungen:
— Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen…
… 3 – 9 des § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke), ohne Entsorgung,
… 2 – 6 des § 51 HOAI (Tragwerkplanung),
— Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),
— Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung.
— geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung.
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
— Mithilfe bei der Unterhaltung und Reparatur von versiegelten Flächen (z. B. Betriebsterrassen) auf dem Werksgelände.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Ingenieur-, planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb der GW-Sanierungsanlage
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2:
Ausgeschrieben werden Ingenieur-, planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der Grundwassersanierung (pump-and-treat) und von Maßnahmen zur Teerölförderung für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben werden Ingenieur-, planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der Grundwassersanierung (pump-and-treat) und von Maßnahmen zur Teerölförderung für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelt sich i. W. bei Los 2 um folgende Leistungen:
— ingenieurmäßige Betreuung der sicherheits- und arbeitstechnischen Anlagenbestandteile, einschließlich Erfassung der Betriebsdaten und Dokumentation zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft,
— die Planung, Veranlassung und Überwachung von Maßnahmen zur Optimierung durch Erweiterung um eine weitere dezentrale Ölabscheiderstufe und Nachrüstung (z. B. Brunnen, Pumpversuche), Planung, Koordinierung Ausschreibung und Begleitung eines Pilotversuches zur Teerölförderung.
— die Planung, Veranlassung und Überwachung von Maßnahmen zur Optimierung durch Erweiterung um eine weitere dezentrale Ölabscheiderstufe und Nachrüstung (z. B. Brunnen, Pumpversuche), Planung, Koordinierung Ausschreibung und Begleitung eines Pilotversuches zur Teerölförderung.
— Anlagenkontrollen in Koordination mit dem technischen Anlagenbetreuer.
— Koordinierungsmaßnahmen.
— Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation einer Mikrokosmenstudie.
— Mithilfe bei der Erstellung eines hydraulischen Grundwasser- und Schadstofftransportmodells.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34295 Edermünde-Grifte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist – für beide Lose – der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV zu führen.
Es ist – für beide Lose – der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV zu führen.
Es ist – nur für Los 1 – der Nachweis der für die Arbeitsschutzkoordination bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen vorgesehenen Person gemäß BGR 128 Anhang 6A (DGUV Regel 101-004) vorzulegen.
Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber für jedes Los entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular je Los auszufüllen.
Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber für jedes Los entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular je Los auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für beide Lose:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB,
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für jedes Los für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss – für jedes Los – bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für jedes Los für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss – für jedes Los – bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres.
Kann den jeweiligen Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für.
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für.
Los 1:
a/ Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung von Sanierungen kohlenwasserstoffbelasteter Böden (PAK und/oder MKW) nach BBodSchG
b/ Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung von Maßnahmen im Zuge von Bodensanierungen zur Wasserhaltung und zum Verbau
c/ Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Überwachung von Baumaßnahmen im Zuge von Bodensanierungen
Los 2:
d/ Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Planung und Optimierung von pump-and-treat-Grundwassersanierungsanlagen für die Reinigung von MKW und/oder PAK
e/ Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Erstellung und Betreuung eines Strömungs- und Schadstofftransportmodells
f/ Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) von Maßnahmen zur Förderung von Teeröl (Leicht- und/oder Schwerphasen)
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis f) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Für beide Lose:
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbungsunterlagen nennen jeweils die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular für jedes Los auszufüllen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen jeweils die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular für jedes Los auszufüllen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wertung der aus den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien:
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 50
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Wichtung 10.
Bewertungszahl 0 – 50;
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 450:
— Referenzen des Bewerbers in den letzten drei Jahren, Wichtung 40, Bewertungszahl 0 – 200,
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten drei Jahren, Wichtung 30, Bewertungszahl 0 – 150,
— Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes QM-System), Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes QM-System), Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von.
Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen., Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50.
— Selbstauskunft zum Datenmanagement, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt.
Der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6. 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6. 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 027-058969 (2018-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 455127.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung (Lph 3-9) und Tragwerksplanung (Lph 2-6), öBÜ, FBÜ, SiGeKo
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung des Abzugsgrabens und der Eder für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung des Abzugsgrabens und der Eder für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
– Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen…
… 3 – 9 des § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke), ohne Entsorgung,
… 2 – 6 des § 51 HOAI (Tragwerkplanung),
– Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),
– Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
– geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
– Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination,
– Mithilfe bei der Unterhaltung und Reparatur von versiegelten Flächen (z. B. Betriebsterrassen) auf dem Werksgelände.
Bezeichnung des Loses: Ingenieur-, planungs- und gutachterliche Leistungen für den Betrieb der GW-Sanierungsanlage und Teerölförderung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurden Ingenieur-, planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der Grundwassersanierung (pump-and-treat) und von Maßnahmen zur Teerölförderung für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben wurden Ingenieur-, planungs- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der Grundwassersanierung (pump-and-treat) und von Maßnahmen zur Teerölförderung für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
– ingenieurmäßige Betreuung der sicherheits- und arbeitstechnischen Anlagenbestandteile, einschließlich Erfassung der Betriebsdaten und Dokumentation zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft,
– die Planung, Veranlassung und Überwachung von Maßnahmen zur Optimierung durch Erweiterung um eine weitere dezentrale Ölabscheider stufe und Nachrüstung (z. B. Brunnen, Pumpversuche), Planung, Koordinierung Ausschreibung und Begleitung eines Pilotversuches zur Teerölförderung,
– die Planung, Veranlassung und Überwachung von Maßnahmen zur Optimierung durch Erweiterung um eine weitere dezentrale Ölabscheider stufe und Nachrüstung (z. B. Brunnen, Pumpversuche), Planung, Koordinierung Ausschreibung und Begleitung eines Pilotversuches zur Teerölförderung,
– Anlagenkontrollen in Koordination mit dem technischen Anlagenbetreuer,
– Koordinierungsmaßnahmen,
– Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation einer Mikrokosmenstudie,
– Mithilfe bei der Erstellung eines hydraulischen Grundwasser- und Schadstofftransportmodells.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zu Planung von Sanierungen kohlenwasserstoffbelasteter Böden (PAK und/oder MKW) nach BBodSchG unter Heranziehung eines vergleichbaren Referenzprojektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung einer Planung von Maßnahmen im Zuge von Bodensanierungen zur Wasserhaltung und zum Verbau
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Personals
Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)
Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit von Personal und Maßnahmen vor Ort
Gewährleistung des Datenmanagements via Grundwassermanager der HIM-ASG
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zu Planung und Optimierung von P&T GW-Sanierungsanlagen für die Reinigung von MKW und/oder PAK unter Heranziehung eines vergleichbaren Referenzprojektes
Vorstellung interessanter Ideen bei der Planung und Optimierung von P&T GW-Sanierungsanlagen für die Reinigung von MKW und/oder PAK
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-25 📅
Name: Das Baugrund Institut Dipl.-Ing. Knierim GmbH
Postanschrift: Im Schedetal 11
Postort: Hann.-Münden
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland 🇩🇪 Göttingen
🏙️
Internetadresse: www.dasbaugrundinstitut.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 191980.05 EUR 💰
Postort: Hann. Münden
Gesamtwert des Auftrags: 263 147 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.him-asg.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2018/S 156-358602 (2018-08-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 455127.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung HIM-ASG
— Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung;
— geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung;
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination;
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 455127.06 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.him.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).
Quelle: OJS 2020/S 052-124455 (2020-03-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 455127.06 EUR 💰