Ein- und Umbau von Medientechnik im Gebäude des AOK-Bundesverbandes

AOK Bundesverband GbR

Der Ein- und Umbau von Medientechnik ist in einem Bestandsgebäude zu erbringen, dass bisher bereits mit medientechnischen Einrichtungen im Standard analoge Signalverteilung genutzt wurde. Somit können die vorhandenen Kabelwege und Kabeltrassen durch die neu einzubringende Verkabelung benutzt werden. Die Altverkabelung für den Signaltransport wird durch ein neues Kabelnetzwerk für den digitalen Signaltransport ersetzt werden.
Nach Beendigung der Ein- und Umbauten der Medientechnik sind die jährlich erforderlichen Wartungsarbeiten ebenfalls durch das Unternehmen durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-19 Auftragsbekanntmachung
2018-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Videokonferenzeinrichtungen
Referenznummer: 2018-01-19-BV-PEN
Kurze Beschreibung:
Der Ein- und Umbau von Medientechnik ist in einem Bestandsgebäude zu erbringen, dass bisher bereits mit medientechnischen Einrichtungen im Standard analoge Signalverteilung genutzt wurde. Somit können die vorhandenen Kabelwege und Kabeltrassen durch die neu einzubringende Verkabelung benutzt werden. Die Altverkabelung für den Signaltransport wird durch ein neues Kabelnetzwerk für den digitalen Signaltransport ersetzt werden. Nach Beendigung der Ein- und Umbauten der Medientechnik sind die jährlich erforderlichen Wartungsarbeiten ebenfalls durch das Unternehmen durchzuführen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Videokonferenzeinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYFR5 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYFR5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-23 📅
Datum des Beginns: 2018-05-02 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 015-030391
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYFR5.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ein- und Umbau von Medientechnik ist in einem Bestandsgebäude zu erbringen, dass bisher bereits mit medientechnischen Einrichtungen im Standard analoge Signalverteilung genutzt wurde. Somit können die vorhandenen Kabelwege und Kabeltrassen durch die neu einzubringende Verkabelung benutzt werden. Die Altverkabelung für den Signaltransport wird durch ein neues Kabelnetzwerk für den digitalen Signaltransport ersetzt werden.
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Nach Beendigung der Ein- und Umbauten der Medientechnik sind die jährlich erforderlichen Wartungsarbeiten ebenfalls durch das Unternehmen durchzuführen.
Ausstattung des Konferenz- und Besprechungsbereiches im Gebäude des AOK-Bundesverbandes mit Geräten und Einrichtungen der audiovisuellen Medientechnik.
Insbesondere werden die vorhandenen Endgeräte für Ton und Bildwiedergabe und Übertragung sowie die Steuerungseinrichtungen für die Medientechnik durch Geräte neuer Technologien ersetzt.
Insgesamt gehören zu dem Umbau sechs Konferenzräume und zwei Besprechungsräume sowie mobiles Equipment für die Veranstaltungsunterstützung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Bundesverband GbR; Rosenthaler Str. 31; 10178 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister (Kopie) des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
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2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYFR5 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2018/S 015-030391 (2018-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2018-01-19-BV-PEN
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 082-183996
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 015-030391
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYN7L

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Insgesamt gehören zu dem Umbau 6 Konferenzräume und zwei Besprechungsräume sowie mobiles Equipment für die Veranstaltungsunterstützung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Umsetzung /Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartung / Störungsbeseitigung
Gewichtung des Preises: 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-05 📅
Quelle: OJS 2018/S 082-183996 (2018-04-26)