Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Montage und Inspektion der Rauchwarnmelder dürften nur von Personal durchgeführt werden, das ein Zertifikatfür „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ nach DIN 14 676 oder DIN 14 676-2 besitzt.
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz(SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate –),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1 bis 3. geforderten Unterlagen:
— für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV; da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; die Vergabestelle behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wir für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
— für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) einer Auftragsberatungsstelle enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes die Eintragung des Bieters in das ULV oder das PQ-VOL akzeptiert; für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtliche anerkannte Übersetzung beifügen,
— die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend; der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.