Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts”
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 34
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Universitätsmedizin Göttingen, G3-5 Bau- und technisches Ausschreibungswesen, Robert-Koch-Straße 34, 37075 Göttingen”
Telefon: +49 551-3910546📞
E-Mail: natalie.koser@med.uni-goettingen.de📧
Fax: +49 551-3913010546 📠
Region: Göttingen🏙️
URL: www.med.uni-goettingen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.rib.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stiftung des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einführung eines zahnmedizinischen Informationssystems ZIS zur Leistungserfassung am Behandlungsstuhl und zur PACS-Integration
L18_012”
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von Softwarepaketen📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines zahnmedizinischen Informationssystem zur Leistungserfassung am Behandlungsstuhl und zur PACS-Integration (ZIS)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 487 720 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität,
Stiftung Öffentlichen Rechts
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Unter dem gemeinsamen Dach „Universitätsmedizin Göttingen“ der Georg-August-Universität sind die Medizinische Fakultät der Universität und das...”
Beschreibung der Beschaffung
Unter dem gemeinsamen Dach „Universitätsmedizin Göttingen“ der Georg-August-Universität sind die Medizinische Fakultät der Universität und das Universitätsklinikum zusammengefasst. Ziel dieser integrativen Konstruktion („Integrationsmodell“) ist es, die enge Zusammenarbeit von Medizinischer Fakultät und Universitätsklinikum in Krankenversorgung, Lehre und Forschung organisatorisch zu verankern. Neben den spezifischen Aufgaben eines Hochschulklinikums in Ausbildung und Forschung erfüllt das Göttinger Universitätsklinikum als Krankenhaus der Maximalversorgung in der Region Südniedersachsen sehr weitgehende Aufgaben der Gesundheitsversorgung.
Das Zentrum Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) der Georg-August-Universität Göttingen beinhaltet Fachabteilungen unterschiedlicher zahnmedizinischer und medizinischer Disziplinen. Unter dem Dach der medizinischen Fakultät stehen eine Patientenversorgung nach universitärem Standard, praxisorientierte Studierendenausbildung sowie klinische Grundlagenforschung gleichberechtigt nebeneinander.
Es wird die Einführung eines zahnmedizinischen Informationssystems (ZIS) geplant, mit dem alle Leistungsprozesse des gesamten Zentrums effizient und ohne Medienbrüche durchgeführt werden können. Darüber hinaus soll die IT-Infrastruktur modernisiert und erweitert werden, um die Leistungserfassung und -dokumentation am Stuhl sowie den Anschluss digitaler Röntgengeräte an das PACS-System zu ermöglichen. Die Einführung soll 2018 erfolgen.
Politik der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) ist es, die bestehende Lösung zu erweitern und weitere „Insellösungen“ mit erhöhtem Betreuungsaufwand zu vermeiden. Bereits durch HighDent Plus unterstützte Prozesse (Patientenabrechnung / FiCO / Labor) sollen sinnvoller Weise erhalten bleiben, so dass eine Synchronisation zwischen dem ZIS mit HighDent Plus erforderlich ist. Lediglich neu hinzukommende Akteure sollen effizient in die bestehenden etablierten Prozesse eingebunden werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 073-161655
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: L18_012
Titel:
“Einführung eines zahnmedizinischen Informationssystems ZIS zur Leistungserfassung am Behandlungsstuhl und zur PACS-Integration”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CGM Dentalsysteme GmbH
Postanschrift: Maria Trost 25
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2618000-1657📞
E-Mail: michael.lenz@cgm.com📧
Fax: +49 2618000-3058 📠
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 487 720 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
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Quelle: OJS 2018/S 219-501315 (2018-11-12)