Austausch und Erweiterung der bestehenden Schließanlage an den Hafenstandorten der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (Brake, Cuxhaven, Emden, Norden, Wilhelmshaven, Oldenburg, Inselversorgungshäfen) durch ein einheitliches elektronische Zutrittssystem einschl. Schulung und Wartung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 814 172 304
Postanschrift: Hindenburgstr. 26-30
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Oldenburg
Telefon: +49 441350200📞
E-Mail: info@nports.de📧
Fax: +49 44135020999 📠
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.nports.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://evergabe.bi-medien.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH und Co. KG, Betrieb der landeseigenen Häfen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einheitliches Schließsystem NPorts
M18_NP-CH
Produkte/Dienstleistungen: Elektronisches Sicherheitsschloss📦
Kurze Beschreibung:
“Austausch und Erweiterung der bestehenden Schließanlage an den Hafenstandorten der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (Brake, Cuxhaven, Emden, Norden,...”
Kurze Beschreibung
Austausch und Erweiterung der bestehenden Schließanlage an den Hafenstandorten der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (Brake, Cuxhaven, Emden, Norden, Wilhelmshaven, Oldenburg, Inselversorgungshäfen) durch ein einheitliches elektronische Zutrittssystem einschl. Schulung und Wartung.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 189226.6
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 189226.6
1️⃣
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“26122 Oldenburg in Oldenburg
Weitere Ausführungsorte: Brake, Cuxhaven, Emden, Norden, Wilhelmshaven, Inselversorgungshäfen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsprechende Angaben können den Vergabeunterlagen (Lastenheft) entnommen werden.
s. Link Pkt. I.3) Kommunikation.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 v. H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement/-dauer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 v. H.
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 v. H.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle beabsichtigt eine Verkürzung der Angebotsfrist auf der Grundlage von §16, Abs. 6 VgV bzw. §15, Abs. 3. SektVO.
Eine entsprechendes...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle beabsichtigt eine Verkürzung der Angebotsfrist auf der Grundlage von §16, Abs. 6 VgV bzw. §15, Abs. 3. SektVO.
Eine entsprechendes Schreiben wird dem ausgewählten Bewerberkreis bei Bedarf über die Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 084-189402
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: M1M18_NP-CH
Titel: Einheitliches Schließsystem NPorts
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 01
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IntraKey Technologies AG
Postanschrift: Wiener Straße 114-116
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 189266.6 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls Verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 078-186162 (2019-04-17)