Die Energieagentur Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung eines IT-Systems zur kommunalen Treibhausgasbilanzierung in Rheinland-Pfalz im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB.
Ziel ist der Abschluss eines 4-Jahres-Vertrages mit Verlängerungsoption mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einheitliches Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für Rheinland-Pfalz
50_1/2018 KomBiReK”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die Energieagentur Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung eines IT-Systems zur kommunalen Treibhausgasbilanzierung in...”
Kurze Beschreibung
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung eines IT-Systems zur kommunalen Treibhausgasbilanzierung in Rheinland-Pfalz im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB.
Ziel ist der Abschluss eines 4-Jahres-Vertrages mit Verlängerungsoption mit einem Unternehmen (dem späteren Auftragnehmer).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 222 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum (1.1.2019-31.12.2022) plus Bearbeitungszeit (s. Abschnitt 3.1). Als Option ist die Beauftragung weiterer Bilanzen während der Vertragslaufzeit im Angebot anzugeben. Die Bilanzerstellung soll dabei sowohl auf Ebene von Orts- und Verbandsgemeinden wie auch verbands- und kreisfreien Städten und Landkreisen ohne Aufpreis möglich sein, ebenso die Aufsummierung von Bilanzen auf höherer Verwaltungsebene. Der Erstellungszeitraum einer Bilanz für eine Gebietskörperschaft beträgt 12 Monate. Es erfolgt keine kostenpflichtige automatische Verlängerung des Zugangs durch den Auftragnehmer. Über Verlängerungen entscheidet allein die Auftraggeberin in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Die Datenspeicherung und das Wiederaufleben von Zugängen zur Fortschreibung werden vorausgesetzt.
Gefordert wird die Möglichkeit der Erstellung BISKO-konformer Bilanzen (Ausschlusskriterium). Darüber hinaus sollen für die Darstellung und Bewertung der regionalen Gegebenheiten auch die jeweiligen Bedingungen vor Ort über die Erstellung von Bilanzen mit dem lokalen Strommix zusätzlich möglich sein. Weiterhin ist in den Regionalen Klimaschutzportalen des Verbundpartners Uni KOLD ein Modul „Potentiale und Szenarien“ vorgesehen. Die Möglichkeit, die dafür notwendigen Informationen über das ausgeschriebene Bilanzierungstool über das Tool eingeben und nutzen zu können, ist einzupreisen.
Erforderlich ist ein Datenservice des Auftragnehmers (Vorbefüllung der Bilanzen mit vorhandenen Daten wie z.B. Basisdaten aus Bevölkerungsstatistik, Daten Verkehrsverbünde ,…). Das Accountmanagement (Einrichten und Befüllen der Bilanzaccounts) ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Auftraggeberin erhält einen Bündelzugang auf alle Bilanzrechnungen im Projekt. Über diesen Zugang müssen auch die Einspielung von Daten aus dem Energiewendemonitoring der EARLP sowie der Export der (BISKO-konformen) Bilanzen durch die Auftraggeberin möglich sein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 222 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Geplant ist die Fortführung des KomBiReK-Projektes über das aktuelle Förderfenster des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) hinaus. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Geplant ist die Fortführung des KomBiReK-Projektes über das aktuelle Förderfenster des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) hinaus. Die Finanzierung dieser möglichen Verlängerung wird während der Vertragslaufzeit geprüft. Die Verlängerung kann von der Auftraggeberin dreimal für jeweils ein Kalenderjahr erklärt werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1) Weitere Bilanzen gemäß Leistungsbeschreibung;
2) Zusatzmodul Potenziale und Szenarien;
3) Nutzerschulung online/Webinar;
4) Unterstützung Altbilanzen;
5)...”
Beschreibung der Optionen
1) Weitere Bilanzen gemäß Leistungsbeschreibung;
2) Zusatzmodul Potenziale und Szenarien;
3) Nutzerschulung online/Webinar;
4) Unterstützung Altbilanzen;
5) Qualitätsmangement erste Bilanzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbundprojekt unter Beantragung von EFRE-Mitteln: "Kommunale THG-Bilanzierung und regionale Klimaschutzportale RLP (KomBiReK)" Antragsnummer: 84002980”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Unternehmensdarstellung“...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz, dem Jahresumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten 3 Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur Anzahl fest oder befristet angestellter Mitarbeiter/innen für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Tariftreueerklärung“ vorzulegen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter:
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-24
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kaiserslautern
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur)
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD9Y6T9
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 200 500 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum (1.1.2019-31.12.2022) plus Bearbeitungszeit (s. Abschnitt 3.1). Als Option ist die Beauftragung weiterer Bilanzen während der Vertragslaufzeit im Angebot anzugeben. Die Bilanzerstellung soll dabei sowohl auf Ebene von Orts- und Verbandsgemeinden wie auch verbands- und kreisfreien Städten und Landkreisen ohne Aufpreis möglich sein, ebenso die Aufsummierung von Bilanzen auf höherer Verwaltungsebene. Der Erstellungszeitraum einer Bilanz für eine Gebietskörperschaft beträgt zwölf Monate. Es erfolgt keine kostenpflichtige automatische Verlängerung des Zugangs durch den Auftragnehmer. Über Verlängerungen entscheidet allein die Auftraggeberin in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Die Datenspeicherung und das Wiederaufleben von Zugängen zur Fortschreibung werden vorausgesetzt.
Gefordert wird die Möglichkeit der Erstellung BISKO-konformer Bilanzen (Ausschlusskriterium). Darüber hinaus sollen für die Darstellung und Bewertung der regionalen Gegebenheiten auch die jeweiligen Bedingungen vor Ort über die Erstellung von Bilanzen mit dem lokalen Strommix zusätzlich möglich sein. Weiterhin ist in den Regionalen Klimaschutzportalen des Verbundpartners Uni KOLD ein Modul „Potentiale und Szenarien" vorgesehen. Die Möglichkeit, die dafür notwendigen Informationen über das ausgeschriebene Bilanzierungstool über das Tool eingeben und nutzen zu können, ist einzupreisen.
Erforderlich ist ein Datenservice des Auftragnehmers (Vorbefüllung der Bilanzen mit vorhandenen Daten wie z. B. Basisdaten aus Bevölkerungsstatistik, Daten Verkehrsverbünde, ...). Das Accountmanagement (Einrichten und Befüllen der Bilanzaccounts) ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Auftraggeberin erhält einen Bündelzugang auf alle Bilanzrechnungen im Projekt. Über diesen Zugang müssen auch die Einspielung von Daten aus dem Energiewendemonitoring der EARLP sowie der Export der (BISKO-konformen) Bilanzen durch die Auftraggeberin möglich sein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 237-541689
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 50_1/2018 KomBiReK
Titel: Einheitliches Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für Rheinland-Pfalz
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e. V.”
Postanschrift: Galvanistr. 28
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 211 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 500 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Wissenschaftliche Grundsatz- und Anwendungsfragen zum Berechnungsmodell, Sektoren, sowie Potenzial- und Szenarioberechnung. Hilfs- und...”
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Wissenschaftliche Grundsatz- und Anwendungsfragen zum Berechnungsmodell, Sektoren, sowie Potenzial- und Szenarioberechnung. Hilfs- und Informationstexte.
Jährliche Aufbereitung von Daten, Kennwerten und Faktoren
Betrieb und Weiterentwicklung des Backend des "Klimaschutz-Planer"
Betrieb und Weiterentwicklung des Frontend des "Klimaschutz-Planer" inklusive Kundenmanagementsystem.
Service und Pfleg
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter: www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter: www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direktAbgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache" elektronische Signatur),
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu Stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Liste Beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD9YHLP
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist Darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist Nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB Informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder Per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 050-115598 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einheitliches Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für Rheinland-Pfalz (Kopie)
50_1/2018 KomBiReK (Kopie)”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 218 250 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum (1.1.2019-31.12.2022) plus Bearbeitungszeit (s. Abschnitt 3.1). Als Option ist die Beauftragung weiterer Bilanzen während der Vertragslaufzeit im Angebot anzugeben. Die Bilanzerstellung soll dabei sowohl auf Ebene von Orts- und Verbandsgemeinden wie auch verbands- und kreisfreien Städten und Landkreisen ohne Aufpreis möglich sein, ebenso die Aufsummierung von Bilanzen auf höherer Verwaltungsebene. Der Erstellungszeitraum einer Bilanz für eine Gebietskörperschaft beträgt zwölf Monate. Es erfolgt keine kostenpflichtige automatische Verlängerung des Zugangs durch den Auftragnehmer. Über Verlängerungen entscheidet allein die Auftraggeberin in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Die Datenspeicherung und das Wiederaufleben von Zugängen zur Fortschreibung werden vorausgesetzt.
Gefordert wird die Möglichkeit der Erstellung BISKO-konformer Bilanzen (Ausschlusskriterium). Darüber hinaus sollen für die Darstellung und Bewertung der regionalen Gegebenheiten auch die jeweiligen Bedingungen vor Ort über die Erstellung von Bilanzen mit dem lokalen Strommix zusätzlich möglich sein. Weiterhin ist in den Regionalen Klimaschutzportalen des Verbundpartners Uni KOLD ein Modul „Potentiale und Szenarien“ vorgesehen. Die Möglichkeit, die dafür notwendigen Informationen über das ausgeschriebene Bilanzierungstool über das Tool eingeben und nutzen zu können, ist einzupreisen.
Erforderlich ist ein Datenservice des Auftragnehmers (Vorbefüllung der Bilanzen mit vorhandenen Daten wie z. B. Basisdaten aus Bevölkerungsstatistik, Daten Verkehrsverbünde, ...). Das Accountmanagement (Einrichten und Befüllen der Bilanzaccounts) ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Auftraggeberin erhält einen Bündelzugang auf alle Bilanzrechnungen im Projekt. Über diesen Zugang müssen auch die Einspielung von Daten aus dem Energiewendemonitoring der EARLP sowie der Export der (BISKO-konformen) Bilanzen durch die Auftraggeberin möglich sein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“1. Weitere Bilanzen gemäß Leistungsbeschreibung,
2. Zusatzmodul Potenziale und Szenarien,
3. Nutzerschulung online/Webinar,
4. Unterstützung Altbilanzen,
5....”
Beschreibung der Optionen
1. Weitere Bilanzen gemäß Leistungsbeschreibung,
2. Zusatzmodul Potenziale und Szenarien,
3. Nutzerschulung online/Webinar,
4. Unterstützung Altbilanzen,
5. Qualitätsmangement erste Bilanzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Verbundprojekt unter Beantragung von EFRE-Mitteln: „Kommunale THG-Bilanzierung und regionale Klimaschutzportale RLP (KomBiReK)“ Antragsnummer: 84002980”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 211 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 500 💰
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur).
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Liste Beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD9YMFM
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder
Per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 128-340250 (2021-07-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-08) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein internet-basiertes Softwaretool zur THG-Bilanzierung zur Erstellung einer bestimmten Zahl von Bilanzen nach BISKO über den Projektzeitraum (1.1.2019-31.12.2022) plus Bearbeitungszeit (s. Abschnitt 3.1). Als Option ist die Beauftragung weiterer Bilanzen während der Vertragslaufzeit im Angebot anzugeben. Die Bilanzerstellung soll dabei sowohl auf Ebene von Orts- und Verbandsgemeinden wie auch verbands- und kreisfreien Städten und Landkreisen ohne Aufpreis möglich sein, ebenso die Aufsummierung von Bilanzen auf höherer Verwaltungsebene. Der Erstellungszeitraum einer Bilanz für eine Gebietskörperschaft beträgt zwölf Monate. Es erfolgt keine kostenpflichtige automatische Verlängerung des Zugangs durch den Auftragnehmer. Über Verlängerungen entscheidet allein die Auftraggeberin in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune. Die Datenspeicherung und das Wiederaufleben von Zugängen zur Fortschreibung werden vorausgesetzt.
Gefordert wird die Möglichkeit der Erstellung BISKO-konformer Bilanzen (Ausschlusskriterium). Darüber hinaus sollen für die Darstellung und Bewertung der regionalen Gegebenheiten auch die jeweiligen Bedingungen vor Ort über die Erstellung von Bilanzen mit dem lokalen Strommix zusätzlich möglich sein. Weiterhin ist in den Regionalen Klimaschutzportalen des Verbundpartners Uni KOLD ein Modul „Potentiale und Szenarien“ vorgesehen. Die Möglichkeit, die dafür notwendigen Informationen über das ausgeschriebene Bilanzierungstool über das Tool eingeben und nutzen zu können, ist einzupreisen.
Erforderlich ist ein Datenservice des Auftragnehmers (Vorbefüllung der Bilanzen mit vorhandenen Daten wie z. B. Basisdaten aus Bevölkerungsstatistik, Daten Verkehrsverbünde, …). Das Accountmanagement (Einrichten und Befüllen der Bilanzaccounts) ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Auftraggeberin erhält einen Bündelzugang auf alle Bilanzrechnungen im Projekt. Über diesen Zugang müssen auch die Einspielung von Daten aus dem Energiewendemonitoring der EARLP sowie der Export der (BISKO-konformen) Bilanzen durch die Auftraggeberin möglich sein.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellent Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Datum des Beginns: 2019-03-05 📅
Datum des Endes: 2025-02-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 128-340250
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 500 💰
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur).
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD9YMFM
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen.
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Quelle: OJS 2021/S 133-354735 (2021-07-08)