Die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG) ist ein Tochterunternehmen der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und führt für diese alle Reparaturen an und in den Immobilien durch. Für diese täglichen Reparaturen benötigt die RSG standardisierte Materialien, die den anerkannten Regeln der Technik, sowie marktgerechten Produktnormen, Euronormen und Standards entsprechen. Dabei ist das Ziel, eine einheitliche wirtschaftliche Einkaufsphilosophie mit optimierten Prozessen und Konditionen zu erreichen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2019-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaterialien
Kurze Beschreibung:
Die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG) ist ein Tochterunternehmen der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und führt für diese alle Reparaturen an und in den Immobilien durch. Für diese täglichen Reparaturen benötigt die RSG standardisierte Materialien, die den anerkannten Regeln der Technik, sowie marktgerechten Produktnormen, Euronormen und Standards entsprechen. Dabei ist das Ziel, eine einheitliche wirtschaftliche Einkaufsphilosophie mit optimierten Prozessen und Konditionen zu erreichen.
Die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG) ist ein Tochterunternehmen der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und führt für diese alle Reparaturen an und in den Immobilien durch. Für diese täglichen Reparaturen benötigt die RSG standardisierte Materialien, die den anerkannten Regeln der Technik, sowie marktgerechten Produktnormen, Euronormen und Standards entsprechen. Dabei ist das Ziel, eine einheitliche wirtschaftliche Einkaufsphilosophie mit optimierten Prozessen und Konditionen zu erreichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baumaterialien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baumaterialien📦 Reinigungsmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️ Mecklenburgische Seenplatte
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-15 đź“…
Einreichungsfrist: 2019-01-07 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-20 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 đź“…
Datum des Endes: 2022-04-30 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 223-509631
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff: „[05/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff: „[05/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 9
Bezeichnung des Loses: Lieferung Material
Losnummer: 1 - C-Teile
Kurze Beschreibung:
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C-Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 – Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 – Reinigung.
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C-Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 – Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 – Reinigung.
Die Artikel, die in den Losen mit einem * versehen sind, mĂĽssen genau der Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis entsprechen, aufgrund vorgegebener einheitlicher Materialvorgaben durch die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH.
Es wird ein Rahmenvertrag fĂĽr die Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Ein Mustervertrag liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verhandlungen und die Lieferbeziehung erfolgen in deutscher Sprache.
Die Kosten fĂĽr die Lieferung sind in die Preise einzukalkulieren. Die Lieferung des Materials soll frei Haus erfolgen. Die RSG verpflichtet sich jedoch zu einem Mindestbestellwert von 75 EUR.
Die Kosten fĂĽr die Lieferung sind in die Preise einzukalkulieren. Die Lieferung des Materials soll frei Hauserfolgen. Die RSG verpflichtet sich jedoch zu einem Mindestbestellwert von 75 EUR.
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C-Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 - Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 - Reinigung.
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C-Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 - Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 - Reinigung.
Es wird ein Rahmenvertrag fĂĽr die Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Ein Mustervertrag liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Die Verhandlungen und die Lieferbeziehung erfolgen in deutscher Sprache.
Die Kosten fĂĽr die Lieferung sind in die Preise einzukalkulieren. Die Lieferung des Materials soll frei Hauserfolgen. Die RSG verpflichtet sich jedoch zu einem Mindestbestellwert von 75,00 EUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Neubrandenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Unterlagen sind dem Angebot beizufĂĽgen:
a) Eigenerklärung zur Eignung;
b) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Muster in den Vergabeunterlagen, s.a. VI.3).
b) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Muster in den Vergabeunterlagen, s.a. VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einreichung der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungen). Sind Sie nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen, bitten wir um Übergabe entsprechender Unterlagen (z. B. Einnahmen-Überschussrechnung). Kopien reichen aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einreichung der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erläuterungen). Sind Sie nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen, bitten wir um Übergabe entsprechender Unterlagen (z. B. Einnahmen-Überschussrechnung). Kopien reichen aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Angabe von mind. 3 Referenzleistungen, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Form: Formularmuster in den Vergabeunterlagen.
FĂĽr alle Referenzen gilt: Es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der fĂĽr RĂĽckfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
FĂĽr alle Referenzen gilt: Es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der fĂĽr RĂĽckfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache;
b) Die Vorgaben u.a. des Landesrechts (z.B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] und des am 16.8.2014 in Kraft getretenen MiLoG (Mindestlohngesetz) müssen erfüllt werden.
b) Die Vorgaben u.a. des Landesrechts (z.B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] und des am 16.8.2014 in Kraft getretenen MiLoG (Mindestlohngesetz) müssen erfüllt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 9
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-20 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff: „[05/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein NachprĂĽfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium fĂĽr Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: OJS 2018/S 223-509631 (2018-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 168655.17 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff: „[05/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen, Angabe im Betreff: „[05/18_VST]“.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C – Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 – Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 – Reinigung.
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C – Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 – Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 – Reinigung.
Die Kosten fĂĽr die Lieferung sind in die Preise einzukalkulieren. Die Lieferung des Materials soll frei Haus erfolgen. Die RSG verpflichtet sich jedoch zu einem Mindestbestellwert von 75,00 EUR.
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C – Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 – Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 – Reinigung.
Es wird pro Gewerk beziehungsweise Artikelgruppe ein Los ausgeschrieben. Somit ergeben sich 9 Lose. Diese sind: Los 1 – C – Teile, Los 2 – Hilfsstoffe, Los 3 – Lüftung, Los 4 – Türen, Los 5 – Fenster, Los 6 – Maler, Los 7 – Elektro, Los 8 Schlösser, Drücker und Los 9 – Reinigung.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer bei dem Ministerium fĂĽr Wirtschaft, Bau und Tourismus MV
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein NachprĂĽfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.