Einrichtung eines Regionalhalts in Düsseldorf Bilk

DB Netz AG (Bukr 16)

Einrichtung eines Regionalhalts in Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung E43

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Referenznummer: 18FEI34969
Kurze Beschreibung: Einrichtung eines Regionalhalts in Düsseldorf Bilk - Stellwerksanpassung E43
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: dominik.kulass@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 22114171404 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=T0UXvSiAigM%3d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-21 📅
Datum des Beginns: 2019-02-11 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 159-365682
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III. 1.1: — Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass a) eine Person, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde — Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe Vergabeunterlagen, Anhang C, Anlage 9.1) aufgeführten Prinzipien eingehalten werden — Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit a) das Gesetz zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inlan beschäftigte ArbeitnehmerInnen (AEntG) b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden — Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen hat und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird — Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässige oder vorsätzliche abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. — Die Anwendung von §§123, 124 GWB bleibt vorbehalten. Hinweis 1: Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend über die e-Vergabeplattform (http://www.deutschebahn.vom/bieterportal unter der Vergabenummer 18FEI34969) einzureichen. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen. HINWEIS 2: Der Auftraggeber behält sich vor, den Gegenstand der Verhandlungen zu beschränken.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung eines Regionalhaltes in Düsseldorf Bilk – Stellwerksanpassung eines E43-Stellwerks.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausgefüllte und unterzeichnete Bietereigenerklärung (s. Vordruck „Bietereigenerklärung“ Anlage 3, bereitgestellt unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 18FEI34969) oder unterzeichnete:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung, ob und welche Einträge im Gewerbezentralregister für das Unternehmen verzeichnet sind,
— Erklärung, ob und welche Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können,
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19MiLoG oder § 21SchwarzArbG genannten Vorschriften, verstoßen hat,
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— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hatg. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
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b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung allergeltenden Wettbwerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
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— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrages oder Konzessionsvertrages bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
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— Erklärung, dass
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Weitere Erklärungen siehe VI3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aktueller Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftlandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung)
— Umsatz im ausschreibungsrelevanten Segment im letzten Jahr, sowie durchschnittlicher Umsatz in den letzten 3 Wirtschaftsjahren (s. Vordruck „Lieferantenselbstauskunft“, Anlage 4 bereitgestellt unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter der Angabe der Vergabenummer 18FEI35969)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mindestens eine Referenz über den Umbau einer E43 Stellwerkstechnik ist erforderlich. (Hierzu ist der Vordruck „Referenzabfrage“, Anlage 6 auszufüllen, bereitgestellt unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter der Angabe der Vergabenummer 18FEI35969)
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— Nachweis berechtigungsausweis C gemäß DB Richtlinie 892.0104 (s. Anlage 5 DB Richtlinie 892.0104"3 Einsatz von Firmenmonteuren“, bereitgestellt unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter der Angabe der Vergabenummer 18FEI35969) ist erforderlich. Der Berechtigungsausweis C befähigt zum eigenverantwortlichen Arbeiten an nicht in Betrieb befindlichen Teilen einer in Betrieb befindlichen LST Anlage,
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— Nachweis über Recht für PT2-Projektierung der E43 Stellwerkstechnik ist erforderlich. (Hierzu ist der Punkt 24.10 im Vertrag „Einzelvertrag Alttechnik inkl. Anlagen“ zu beachten, bereitgestellt unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter der Angabe der Vergabenummer 18FEI35969)
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Berechtigungsausweis C gemäß DB Richtlinie 892.0104 für Firmenmonteure (s. Anlage 5 DB Richtlinie 892.0104"3 Einsatz von Firmenmonteuren", bereitgestellt unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter der Angabe der Vergabenummer 18FEI35969). Der Berechtigungsausweis C befähigt zum eigenverantwortlichen Arbeiten an nicht in Betrieb befindlichen Teilen einer in Betrieb befindlichen LST Anlage.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kulaß, Dominik
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=T0UXvSiAigM%3d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GS.EI-SW-L Beschaffung Infrastruktur Region Südwest
Postanschrift: Presselstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Herion, Maximilian
Telefon: +49 71120927245 📞
E-Mail: maximilian.herion@deutschebahn.com 📧
Land: Stuttgart 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III. 1.1:
— Erklärung, ob und ggf. welche Kenntnis darüber besteht, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde
— Erklärung, dass die im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (siehe Vergabeunterlagen, Anhang C, Anlage 9.1) aufgeführten Prinzipien eingehalten werden
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
a) das Gesetz zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inlan beschäftigte ArbeitnehmerInnen (AEntG)
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
c) sonstige bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
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— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen hat und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird
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— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass eine fahrlässige oder vorsätzliche abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren
a) den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und
b) nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
— Die Anwendung von §§123, 124 GWB bleibt vorbehalten.
Hinweis 1: Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über die e-Vergabeplattform. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend über die e-Vergabeplattform (http://www.deutschebahn.vom/bieterportal unter der Vergabenummer 18FEI34969) einzureichen. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
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HINWEIS 2: Der Auftraggeber behält sich vor, den Gegenstand der Verhandlungen zu beschränken.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 159-365682 (2018-08-17)