Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 3 000 Mg/a Alttextilien aus. Die auszuschreibende Leistung umfasst. — die Stellung von Containern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten, — die Einsammlung und Beförderung der in den Containern gesammelten Alttextilien, — die Sortierung der Alttextilien und deren Zuführung zur Verwertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: DBS-TEXTILIEN-2018
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 3 000 Mg/a Alttextilien aus.
Die auszuschreibende Leistung umfasst.
— die Stellung von Containern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten,
— die Einsammlung und Beförderung der in den Containern gesammelten Alttextilien,
— die Sortierung der Alttextilien und deren Zuführung zur Verwertung.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 3 000 Mg/a Alttextilien aus.
Die auszuschreibende Leistung umfasst.
— die Stellung von Containern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten,
— die Einsammlung und Beförderung der in den Containern gesammelten Alttextilien,
— die Sortierung der Alttextilien und deren Zuführung zur Verwertung.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/🌏
E-Mail: jens.roesler@dbs.bremen.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYF33🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-13 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 030-065465
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYF33
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 3 000 Mg/a Alttextilien aus.
Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 3 000 Mg/a Alttextilien aus.
Die auszuschreibende Leistung umfasst.
— die Stellung von Containern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten,
— die Einsammlung und Beförderung der in den Containern gesammelten Alttextilien,
— die Sortierung der Alttextilien und deren Zuführung zur Verwertung.
Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts schreibt die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre (bis 30.6.2021).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich maximal bis zum 30.6.2028, falls nicht eine der folgenden Kündigungsoptionen ausgeübt wird:
1. Option (beidseitig) über 3 Jahre: Vertragslaufzeit bis 30.6.2024
2. Option (beidseitig) über 2 Jahre: Vertragslaufzeit bis 30.6.2026
3. Option (beidseitig) über 2 Jahre: Vertragslaufzeit bis 30.6.2028
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Ausführungen unter a) gelten gleichlautend für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3):
Die nachfolgenden Ausführungen unter a) gelten gleichlautend für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3):
a/ Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
a/ Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Sofern nicht jeweils anders erwähnt, sollen sämtliche Bescheinigungen, Nachweise etc. aktuell, jedoch maximal 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegt ein Ausschlussgrund gemäß§ 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegt ein Ausschlussgrund gemäß§ 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
b/ Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Erklärung u. a. zum Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz – BremTtVG („Formblatt Mindestlohn“ - Teil der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse und der Sozialversicherungsträger, bei der/dem die Mehrheit der Arbeitnehmer versichert ist,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/ Vorstandsmitglieder (bei GmbH & Co. KG der Geschäftsführer der Komplementär- GmbH; falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend),
— Gewerbeanmeldung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie des Anteils der Eigenleistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Angebotsabgabe, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, indem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor Angebotsabgabe).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Angebotsabgabe, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, indem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor Angebotsabgabe).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die Verwertung von Textilien oder alternativ vergleichbare Zertifizierung im Rahmen eines anerkannten Qualitätssicherungsverfahrens,
— Eine oder mehrere Referenzen für die Sortierung und Zuführung zur Verwertung von Alttextilien mit in Summe von mindestens 500 Mg in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1/ Der Auftragnehmer hat für sämtliche sich aus der Leistungserfüllung ergebenden Risiken und Gefahren Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall zu gewährleisten:
a. Personen- und Sachschäden
Mindestens 2,5 Mio. EUR Deckungssumme.
b. Vermögensschäden
Mindestens 1,25 Mio. EUR Deckungssumme.
c. Umweltschäden
Mindestens EUR 1,25 Mio. Deckungssumme.
2/ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (unter Ausschluss der Einreden nach § 770 BGB) über 150 000 EUR eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu übergeben.
2/ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (unter Ausschluss der Einreden nach § 770 BGB) über 150 000 EUR eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu übergeben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 030-065465 (2018-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 3 000 Mg/a Alttextilien aus.
Die auszuschreibende Leistung umfasst
— die Stellung von Containern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten,
— die Einsammlung und Beförderung der in den Containern gesammelten Alttextilien,
— die Sortierung der Alttextilien und deren Zuführung zur Verwertung.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 3 000 Mg/a Alttextilien aus.
Die auszuschreibende Leistung umfasst
— die Stellung von Containern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten,
— die Einsammlung und Beförderung der in den Containern gesammelten Alttextilien,
— die Sortierung der Alttextilien und deren Zuführung zur Verwertung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: An der Reeperbahn 4
Postleitzahl: 28217
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die auszuschreibende Leistung umfasst
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Barwert der angebotenen Entgelte und Vergütungen unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Indizes für die Preisgleitklausel über die gesamte Vertragslaufzeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-30 📅
Name: BreEnt GmbH
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪 Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.