Einsammlung, Transport und Entsorgung von insgesamt ca. 2 200 t Rechengut und Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen aus abwassertechnischen Anlagen des WVER

Wasserverband Eifel-Rur

Einsammlung, Transport und Entsorgung von insgesamt ca. 2 200 t Rechengut und Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur.
Die Leistung beinhaltet die Behältergestellung in Absetzmulden oder in Abrollcontainern.
Vertragslaufzeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2019.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-05 Auftragsbekanntmachung
2018-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Kurze Beschreibung:
Einsammlung, Transport und Entsorgung von insgesamt ca. 2 200 t Rechengut und Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur. Die Leistung beinhaltet die Behältergestellung in Absetzmulden oder in Abrollcontainern. Vertragslaufzeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2019.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: https://www.wver.de 🌏
E-Mail: zentralevergabe@wver.de 📧
Telefon: +49 2421/494-1133 📞
Fax: +49 2421/494-1509 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E58879175 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-08 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 173-392560
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsammlung, Transport und Entsorgung von insgesamt ca. 2 200 t Rechengut und Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur.
Die Leistung beinhaltet die Behältergestellung in Absetzmulden oder in Abrollcontainern.
Vertragslaufzeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des WVER

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) erbracht werden,
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— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten,
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— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein,
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) erbracht werden,
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— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten,
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— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen.
Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden! –
KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 000 000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR).
Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) erbracht werden,
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— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten,
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— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Mindeststandards:
— genehmigter Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb (der Entsorgungsanlage),
— Beförderer Erlaubnis (bei gefährlichen Abfällen, beinhaltet Anzeige gem. § 53) gem. § 54 KrWG / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb (des Transporteurs),
— Beschreibung des Fuhrparks aller Containerfahrzeuge,
— Die Angaben zu den Referenzen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Raum E05, 52353 Düren
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie Schneider
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E58879175 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Juni / Juli 2019
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes zum Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer;
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben;
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
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Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 173-392560 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-504192
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 173-392560
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes zum Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW: 1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer, 2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben, 3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt. Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung: Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-09 📅
Name: Bietergemeinschaft Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG/EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbh; Vertreten durch: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hooghe Weg 1
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer,
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben,
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 220-504192 (2018-11-14)