— 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen.
— Transport des Altpapiers zur Übergabestelle.
— Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem und Übergabe des Altpapiers an den mit der Vermarktung beauftagten Dritten des Landkreises. Die Übergabestelle muss im Landkreis Unterallgäu oder außerhalb bis maximal 10 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegen.
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Unterallgäu
Postanschrift: Bad Wörishofer Straße 33
Postort: Mindelheim
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kommunale Abfallwirtschaft
E-Mail: abfallwirtschaft@lra.unterallgaeu.de📧
Region: Unterallgäu🏙️
URL: www.unterallgaeu.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier aus dem Landkreis Unterallgäu
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“– 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen,
– Transport des Altpapiers zur Übergabestelle,
– Einrichtung und Betrieb einer...”
Kurze Beschreibung
– 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen,
– Transport des Altpapiers zur Übergabestelle,
– Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem und Übergabe des Altpapiers an den mit der Vermarktung beauftagten Dritten des Landkreises. Die Übergabestelle muss im Landkreis Unterallgäu oder außerhalb bis maximal 10 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegen,
– Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Unterallgäu🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Unterallgäu
Beschreibung der Beschaffung:
“Einsammeln von jährlich rund 4 000 t Altpapier aus Papiertonnen
Leerung von insgesamt ca. 17 800 Stück 240-l-Behälter und 2 000 Stück 1.100-l-Behälter jährlich” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 075-167220
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier aus dem Landkreis Unterallgäu
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WRZ Hörger GmbH + Co. KG
Postort: Sontheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unterallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4.
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2487 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 147-337145 (2018-08-01)