Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier aus dem Landkreis Unterallgäu

Landkreis Unterallgäu

— 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen.
— Transport des Altpapiers zur Übergabestelle.
— Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem und Übergabe des Altpapiers an den mit der Vermarktung beauftagten Dritten des Landkreises. Die Übergabestelle muss im Landkreis Unterallgäu oder außerhalb bis maximal 10 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegen.
— Durchführung des Behälteränderungsdienstes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-17 Auftragsbekanntmachung
2018-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
— 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen. — Transport des Altpapiers zur Übergabestelle. — Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem und Übergabe des Altpapiers an den mit der Vermarktung beauftagten Dritten des Landkreises. Die Übergabestelle muss im Landkreis Unterallgäu oder außerhalb bis maximal 10 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegen. — Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Unterallgäu 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Unterallgäu
Postanschrift: Bad Wörishofer Straße 33
Postleitzahl: 87719
Postort: Mindelheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.unterallgaeu.de 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@lra.unterallgaeu.de 📧
URL der Dokumente: https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-18 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 075-167220
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen.
— Transport des Altpapiers zur Übergabestelle.
— Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem und Übergabe des Altpapiers an den mit der Vermarktung beauftagten Dritten des Landkreises. Die Übergabestelle muss im Landkreis Unterallgäu oder außerhalb bis maximal 10 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegen.
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— Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
Einsammeln von jährlich rund 4 000 t Altpapier aus Papiertonnen
Leerung von insgesamt ca. 17 800 Stück 240-l-Behälter und 2 000 Stück 1.100-l-Behälter jährlich
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 24 Monate, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2022 widersprechen. Der Widerspruch gegen die Verlängerung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Unterallgäu

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Mindelheim
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kommunale Abfallwirtschaft
Internetadresse: www.unterallgaeu.de 🌏
Dokumente URL: https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3.
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter abfallwirtschaft@lra.unterallgaeu.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und/oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411 📞
Fax: +49 89 / 2176-2487 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 075-167220 (2018-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen, – Transport des Altpapiers zur Übergabestelle, – Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem und Übergabe des Altpapiers an den mit der Vermarktung beauftagten Dritten des Landkreises. Die Übergabestelle muss im Landkreis Unterallgäu oder außerhalb bis maximal 10 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegen, – Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 147-337145
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 075-167220
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4. Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus bereitgestellten Papiertonnen,
– Transport des Altpapiers zur Übergabestelle,
– Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem und Übergabe des Altpapiers an den mit der Vermarktung beauftagten Dritten des Landkreises. Die Übergabestelle muss im Landkreis Unterallgäu oder außerhalb bis maximal 10 km Wegstrecke von der Landkreisgrenze entfernt liegen,
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– Durchführung des Behälteränderungsdienstes.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Name: WRZ Hörger GmbH + Co. KG
Postort: Sontheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Unterallgäu 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4.
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 147-337145 (2018-08-01)