Einsammlung, Transport und Verwertung des kommunalen Altpapiers im Zweckverbandsgebiet einschließlich Behälterdienst

Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)

Leistungsgegenstand ist der Behälterdienst, die Einsammlung, der Transport und die Verwertung von Altpapier im Verbandsgebiet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2018-0036-ZASO
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Behälterdienst, die Einsammlung, der Transport und die Verwertung von Altpapier im Verbandsgebiet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saalfeld-Rudolstadt 🏙️
Saale-Orla-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de/ 🌏
E-Mail: r.fulde@zaso-online.de 📧
Telefon: +49 3647-441756 📞
Fax: +49 3647-441744 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=188406 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-24 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 039-085219
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Einreichung noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Mit dem Angebot haben die Bieter eine den Bewerbungsbedingungen entsprechende Urkalkulation zum angebotenen Los/zu den angebotenen Losen einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer vorzulegenden Erklärungen nach Formularen 1 und 2, welche ebenfalls mit dem Angebot einzureichen sind. Der Vertragsbeginn fällt mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) 1.1.2019 zusammen. Während der Jahre 2019 und 2020 bleibt vom ZASO mit den Systembetreibern eine neue Abstimmungsvereinbarung im Sinne des VerpackG zu treffen. Die danach vorstellbaren Varianten für die Abstimmung und die daraus folgenden Auswirkungen für den ausgeschriebenen Auftrag für die Zeit ab 2021 werden als alternative Optionen (Varianten) in den Vergabeunterlagen geregelt. Jedenfalls zum Vertragsbeginn am 1.10.2019 soll aber zunächst das dargestellte und schon bisher praktizierte Vertragsmodell und Prozedere Anwendung finden. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Behälterdienst, Einsammlung, Transport und Verwertung des kommunalen Altpapiers des ZASO im Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planung, Organisation und Durchführung von Einsammlung, Transport, ggf. Umschlag, Sortierung und weiterem Handling sowie die ordnungsgemäße Verwertung des Altpapiers im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt einschließlich Behälterdienst.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich zu den gleichen Vertragsbedingungen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023, wenn der ZASO ihn nicht bis zum 31. Dezember 2021 kündigt. Er verlängert sich letztmalig um ein weiteres Jahr zu den gleichen Vertragsbedingungen bis zum 31. Dezember 2024, wenn der ZASO ihn nicht bis zum 31. Dezember 2022 kündigt.
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Bezeichnung des Loses: Behälterdienst, Einsammlung, Transport und Verwertung des kommunalen Altpapiers des ZASO im Gebiet des Saale-Orla-Kreises.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planung, Organisation und Durchführung von Einsammlung, Transport, ggf. Umschlag, Sortierung und weiterem Handling sowie die ordnungsgemäße Verwertung des Altpapiers im Saale-Orla-Kreis einschließlich Behälterdienst.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.
Saale-Orla-Kreises.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
• Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
• Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
• Für Unterauftragnehmer, welche Transportleistungen erbringen, sind die Auszüge erst auf Aufforderung vorzulegen.
Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft nur als Vermittler/Makler tätig wird: Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 KrWG.
• Wird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen.
• Vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die engere Auswahl kommt, wird die Vergabestelle zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG gesondert abfordern – diese ist also nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
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Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (grundsätzlich 2015, 2016, 2017).
• Hierzu sind Erklärungen derjenigen Unternehmen, welche Transportleistungen erbringen, zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen (dazu zählen hier grds. die Jahre 2015, 2016 und 2017, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt). Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein festgestellter Jahresabschluss für das Jahr 2017 vorliegt, genügen hierfür vorläufige Zahlen.
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• Diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft grds. bereits mit dem Angebot in einer gesonderten Erklärung nach Formular 8 vorzulegen.
• Für Unterauftragnehmer, welche Transportleistungen erbringen, sind sie erst auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung.
• Der Bieter und alle diejenigen eingesetzten Unternehmen, welche Sammel- und Transportleistungen übernehmen, müssen.
O über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder
O eine entsprechende Erhöhung und Anpassung der Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
Als Mindestanforderung wird insoweit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von.
O 4 Mio. € für Personen-/Sachschäden sowie
O 100 000 € für Vermögensschäden.
(jeweils bezogen auf den Einzelfall bei einfacher Maximierung) verlangt.
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 4 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal je Schadensfall umfasst. Die Deckungssumme muss nur einfach maximiert sein.
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• Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätgungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen.
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• Auf Aufforderung der Vergabestelle sind entsprechende Versicherungsbestätigungen auch für diejenigen Unterauftragnehmer einzureichen, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen.
Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 über erbrachte Leistungen des Einsammelns und Transportierens von PPK im Holsystem für kommunale Auftraggeber.
• Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen des Einsammelns und Transportierens von PPK-Abfällen im Holsystem für kommunale Auftraggeber verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können.
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• Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne in den letzten drei Jahren mit Angaben zum Wert des jeweiligen Auftrages, zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen nach Formular 9. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
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• Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) beruft, sind von diesen auf Aufforderung der Vergabestelle entsprechende Erklärungen vorzulegen.
Beschreibung der Ausstattung und technischen Ausrüstung.
• Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden darin Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu auch die vorgesehenen Eintragungsfelder im Angebotsvordruck in Teil III):
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1) Liste der einzusetzenden Fahrzeuge je Los unter Angabe
 der vorgesehenen Fahrzeugtypen und jeweilige Anzahl und
 Angabe des Fahrzeuges/ der Fahrzeuge mit max. 1,70 m Breite;
2) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungsweges für das gesammelte Altpapier mit Angaben zu
 der für die erstmalige Verwiegung der gesammelten PPK-Abfälle im Anschluss an die Sammlung vorgesehenen geeichten Waage,
 etwaigen Umschlags-Vorgängen einschließlich Umschlagstelle und
 der vorgesehenen Papierfabrik(en).
Jeweils einschließlich Standort/Adresse und Betreiber.
• Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits mit Abgabe des Angebotes verlangt Bitte tragen Sie entsprechende Erläuterungen daher im Angebotsvordruck ein!
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) für die Leistungen des Sammelns und Transportierens von PPK-Abfällen.
 Die technische Leistungsfähigkeit wird schließlich beurteilt anhand des Vorliegens einer Zertifizierung nach der EfbV bzw. für den Fall, dass ein Unternehmen (z.B. weil es in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist) nicht danach für die Leistungen der Sammlung und des Transportes von PPK zertifiziert ist, anhand des Vorliegens bzw. Erfüllens aller in der EfbV genannten Anforderungen, die zu einer Zertifizierung führen.
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 Zum Nachweis ist dem Angebot für Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft bereits das gültige Zertifikat über Sammeln/Transportieren von PPK oder (insbesondere bei Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten) eine gleichwertige Erklärung zum Erfüllen der Voraussetzungen beizufügen.
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 Auf Aufforderung der Vergabestelle ist das gültige Zertifikat oder (bei Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten) eine gleichwertige Erklärung zum Erfüllen der Voraussetzungen der Verordnung auch für alle Unternehmen, welche der Bieter zur Erbringung von Sammel- und Transportleistungen in Anspruch nimmt, einzureichen.
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Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber siehe I.1).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=188406 🌏
Telefon: +49 3647-441724 📞
E-Mail: a.graessner@zaso-online.de 📧
Land: Saale-Orla-Kreis 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Einreichung noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Mit dem Angebot haben die Bieter eine den Bewerbungsbedingungen entsprechende Urkalkulation zum angebotenen Los/zu den angebotenen Losen einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer vorzulegenden Erklärungen nach Formularen 1 und 2, welche ebenfalls mit dem Angebot einzureichen sind. Der Vertragsbeginn fällt mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) 1.1.2019 zusammen. Während der Jahre 2019 und 2020 bleibt vom ZASO mit den Systembetreibern eine neue Abstimmungsvereinbarung im Sinne des VerpackG zu treffen. Die danach vorstellbaren Varianten für die Abstimmung und die daraus folgenden Auswirkungen für den ausgeschriebenen Auftrag für die Zeit ab 2021 werden als alternative Optionen (Varianten) in den Vergabeunterlagen geregelt. Jedenfalls zum Vertragsbeginn am 1.10.2019 soll aber zunächst das dargestellte und schon bisher praktizierte Vertragsmodell und Prozedere Anwendung finden.
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Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/kontakt/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
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— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei Kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
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machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2018/S 039-085219 (2018-02-22)