Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc,
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
— Liste der allgemeinen Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen einer behältergestützten Abfuhr von Haus zu Haus (Holsystem) mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner in den letzten drei Jahren,
— Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistungen und deren Beschreibung:
Alle Lose:
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt,
Die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender
Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Los 1:
— Beschreibung des Betriebsstandortes von dem aus die Leistungen erbracht werden,
— Anzahl und Art der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge (Fahrzeuge müssen mindestens bis 1.7.2019
Der Abgasnorm EURO VI entsprechen).
Los 2:
— Benennung der vorgesehenen Einrichtungen zur Übernahme an der Umladestelle des Auftraggebers und
Transport des Bioabfalls,
— Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis und Benennung von Gesamtkapazität, freier Kapazität über die Vertragslaufzeit und Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik sowie der Verfahrensschritte,
— Nachweise, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der
Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft
Kompost (RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweis der Gleichwertigkeit (z. B. Laboranalysen),
— Benennung der Vermarktungs-, Verwertungs- und Entsorgungswege der Erzeugnisse und Reststoffe (z. B. Press-, Sicker- oder sonstige Wässer, Störstoffe).