Einsammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen im Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)

Leistungsgegenstand sind die Einsammlung und der Transport verschiedener nachfolgend aufgeführter Abfallfraktionen sowie der Vertrieb von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO. Die Leistungen sind dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen, welche der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, schließen deren Anlieferung an Entsorgungsanlagen des Zweckverbandes oder an anderen vom ZASO vertraglich gebundenen und benannten Verwertungsanlagen ein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2018-0035-ZASO
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand sind die Einsammlung und der Transport verschiedener nachfolgend aufgeführter Abfallfraktionen sowie der Vertrieb von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO. Die Leistungen sind dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen, welche der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, schließen deren Anlieferung an Entsorgungsanlagen des Zweckverbandes oder an anderen vom ZASO vertraglich gebundenen und benannten Verwertungsanlagen ein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saalfeld-Rudolstadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de/ 🌏
E-Mail: r.fulde@zaso-online.de 📧
Telefon: +49 3647-441756 📞
Fax: +49 3647-441744 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=186982 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-15 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 032-070008
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange es bei Einreichung noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters für das angebotene Los / die angebotenen Lose wird unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von Hausmüll / hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sowie Vertrieb von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 betrifft Einsammlung und Transport sowie das Anliefern an vom Zweckverband benannten Anlagen für Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, das heißt.
— von in privaten Haushaltungen anfallenden Abfällen (Restmüll), die zum Einfüllen in die zugelassenen Abfallgefäße geeignet sind, und keiner gesonderten Entsorgung bedürfen,
— als auch von in anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen anfallendem Abfall (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), soweit er nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden kann. (im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als „Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall“, zum Teil auch zusammengefasst als „Hausmüll“ bezeichnet),
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— jeweils aus dem Gebiet des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.
Die Leistung bei Los 1 umfasst zudem den Vertrieb von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Müllsäcken im Auftrag und im Namen des ZASO und die dazu erforderliche Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Vertriebsnetzes.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich zu den gleichen Vertragsbedingungen um zwei Jahre und endet am 31.12.2025, wenn der ZASO diesen nicht bis 31.12.2022 kündigt.
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Restschrott im Abrufsystem
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 erfasst die Einsammlung und den Transport sowie das Anliefern an vom Zweckverband benannte Anlagen der nachfolgenden Abfallfraktionen:
— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden im Folgenden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,
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— Elektro- und Elektronikaltgeräte (im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – ElektroG, siehe dazu nähere Beschreibung in Teil II, Leistungsbeschreibung),
— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle u. ä.).
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Satzungsgemäß werden die vorgenannten Abfallfraktionen auf Abruf der Abfallbesitzer erfasst. Die Bearbeitung der Abrufkarten/Emails/Faxe und die Terminvergabe an die Bürger.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister:
— als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt,
— zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen,
— für Unterauftragnehmer, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen, sind die Auszüge erst auf Aufforderung vorzulegen.
Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017)
— hierzu sind Erklärungen derjenigen Unternehmen, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen, zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen (dazu zählen hier grds. die Jahre 2015, 2016 und 2017, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt). Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein festgestellter Jahresabschluss für das Jahr 2017 vorliegt, genügen hierfür vorläufige Zahlen,
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— diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglied einer Bietergemeinschaft grds. bereits mit dem Angebot in einer gesonderten Erklärung nach Formular 8 vorzulegen,
— für Unterauftragnehmer, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen, sind sie erst auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung.
— der Bieter und alle diejenigen eingesetzten Unternehmen, welche Sammel- und Transportleistungen übernehmen, müssen:
—— über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw.,
—— eine entsprechende Erhöhung und Anpassung der Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
Als Mindestanforderung wird insoweit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von:
—— 4 Mio. € für Personen-/Sachschäden sowie,
—— 100 000 € für Vermögensschäden.
(jeweils bezogen auf den einzelnen Schadensfall bei einfacher Maximierung) verlangt. Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 4 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal je Schadensfall umfasst. Die Deckungssumme muss nur einfach maximiert sein.
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— mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen,
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— auf Aufforderung der Vergabestelle sind entsprechende Versicherungsbestätigungen auch für diejenigen Unterauftragnehmer einzureichen, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen.
Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 über erbrachte Leistungen des Einsammelns und Transportierens vergleichbarer Abfallfraktionen im Holsystem für kommunale Auftraggeber.
— der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen des Einsammelns und Transportierens von vergleichbaren Abfällen im Holsystem für kommunale Auftraggeber verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können. Als vergleichbar erachtet die Vergabestelle:
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—— bei Los 1: Sammlung und Transport von Hausmüll/Restmüll,
—— bei Los 2: Sammlung von Sperrmüll oder Elektro- und Elektronikaltgeräten oder Schrott im Holsystem auf Abruf.
— zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne in den letzten drei Jahren mit Angaben zum Wert des jeweiligen Auftrages, zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen nach Formular 9 Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt,
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— soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, sind von diesen auf Aufforderung der Vergabestelle entsprechende Erklärungen vorzulegen.
Beschreibung der Ausstattung und technischen Ausrüstung: Fahrzeuge
— die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung im Sinne von geeigneten Fahrzeugen er bzw. sie für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit er bzw. sie sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft,
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— Im Einzelnen werden dafür je Los Erklärungen zu den einzusetzenden Fahrzeugen verlangt (vgl. hierzu auch die vorgesehenen Eintragungsfelder im Angebotsvordruck in Teil III) unter Angabe:
—— der vorgesehenen Fahrzeugtypen und jeweilige Anzahl.
—— Angabe des Fahrzeuges/ der Fahrzeuge mit max. 1,70 m Breite.
— Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits mit Abgabe des Angebotes verlangt. Bitte tragen Sie entsprechende Erläuterungen daher im Angebotsvordruck an der vorgesehenen Stelle ein!
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) für die Leistungen des Sammelns und Transportierens von Abfällen je Los.
— die technische Leistungsfähigkeit wird schließlich beurteilt anhand des Vorliegens einer Zertifizierung nach der EfbV für die Leistungen des Sammelns und Transportierens von Abfällen im Sinne des jeweiligen Loses (Los 1: Restmüll/Hausmüll, Los 2: EAG und Sperrmüll sowie Schrott) bzw. – für den Fall, dass ein Unternehmen nicht danach für die Leistungen der Sammlung und des Transportes von Abfällen des jeweiligen losweisen Leistungsspektrums zertifiziert ist, weil es z. B. in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist – anhand des Vorliegens bzw. Erfüllens aller in der EfbV genannten Anforderungen, die zu einer Zertifizierung führen,
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— zum Nachweis ist für Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft das gültige Zertifikat oder eine Erklärung zum Erfüllen der Voraussetzungen der EfbV bereits mit dem Angebot einzureichen,
— für alle Unterauftragnehmer, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen, ist dagegen erst auf Aufforderung der Vergabestelle das gültige Zertifikat oder eine Erklärung zum Erfüllen der Voraussetzungen der Verordnung einzureichen.
Siehe dazu auch die Angaben in den Bewerbungsbedingungen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber siehe I.1).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=186982 🌏
Telefon: +49 3647-441724 📞
E-Mail: a.graessner@zaso-online.de 📧
Land: Saale-Orla-Kreis 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/kontakt/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
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— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2018/S 032-070008 (2018-02-13)