Einsatz als Technisch Berechtigter nach Betra 4.2 im Bauvorhaben vorgezogene Maß-nahmen Neukieritzsch – Regis-Breitingen der Strecke 6 362 km 22,4 - 28,360, einschließlich Bf Neukieritzsch und Bf Regis-Breitignen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Einsatz Technisch Berechtigter gemäß Ziffer 4.2 der Betra im Bauvorhaben vorgezogene Maßnahmen Neukieritzsch - Regis-Breitingen (Str. 6362)
18GEI30951”
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Einsatz als Technisch Berechtigter nach Betra 4.2 im Bauvorhaben vorgezogene Maß-nahmen Neukieritzsch – Regis-Breitingen der Strecke 6362 km 22,4 -...”
Kurze Beschreibung
Einsatz als Technisch Berechtigter nach Betra 4.2 im Bauvorhaben vorgezogene Maß-nahmen Neukieritzsch – Regis-Breitingen der Strecke 6362 km 22,4 - 28,360,einschließlich Bf Neukieritzsch und Bf Regis-Breitignen)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Nordsachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Einsatz eines Technisch Berechtigten gemäß Betra 4.2 (der Konzernrichtlinie 406.1201) im Bauvorhaben Neukieritzsch - Regis-Breitingen (Strecke 6362) für ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Einsatz eines Technisch Berechtigten gemäß Betra 4.2 (der Konzernrichtlinie 406.1201) im Bauvorhaben Neukieritzsch - Regis-Breitingen (Strecke 6362) für ca. 12 Monate
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 021-044869
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Einsatz Technisch Berechtigter gemäß Ziffer 4.2 der Betra im Bauvorhaben vorgezogene Maßnahmen Neukieritzsch - Regis-Breitingen (Str. 6362)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-19 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 144-330525 (2018-07-26)