Einsatz von Präventionsteams Die Vestische Straßenbahnen GmbH führt Präventionsteams mit folgenden Zielsetzungen ein: 1) Steigerung der subjektiven und objektiven Sicherheit für unsere Kunden und für unser Fahrpersonal; 2) Unterstützung des Fahrpersonals in ausgewählten Zeitlagen; 3) und daraus resultierend die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Jedes Präventionsteam setzt sich aus jeweils 2 Sicherheitspersonale und einem Mitarbeiter aus dem Fahrpersonal der Vestischen zusammen. Beim ausgewählten und beauftragten Sicherheitspersonal muss es sich zwingend um zertifizierte Sicherheitskräfte handeln, die über mehrjährige Berufserfahrung im ÖPNV verfügen sollten. Alle eingesetzten Personale sind durch ihre Dienstkleidungen für Kunden und Fahrpersonal eindeutig erkennbar. Die Sicherheitsfachkräfte werden über den Dienstleister mit auffälliger Sicherheitskleidung ausgerüstet. Jedes Team wird für die gesamte Einsatzzeit mit einem Dienstfahrzeug (PKW) der Vestischen Straßenbahnen ausgestattet. Handlungsschwerpunkte des Präventionsteams sind neben der Unterstützung des Fahrpersonals in kritischen Situationen auch die generelle Mitfahrt in den Linienfahrzeugen, um durch die Anwesenheit der Sicherheitskräfte deutlich optische Präsenz in den Fahrzeugen zu zeigen. Gegebenenfalls werden von den Sicherheitskräften stichprobenartig auch Fahrausweiskontrollen in dem KOM durchgeführt. Um die Präsenz der Präventionsteams im kompletten Bedienungsgebiet der Vestischen Straßenbahnen bei gleichzeitig kurzen Reaktionszeiten und Reaktionswegen gewährleisten zu können, wird mit 3 parallel eingesetzten Teams gearbeitet. Die örtlichen Einsatzschwerpunkte der Präventionsteams sind der ZOB Recklinghausen, der ZOB Gelsenkirchen-Buer und der ZOB Bottrop. Die Einsatzzeiten der Teams sind die Freitage, Samstage, Vorfeiertage und ggf. weitere Sondereinsatztage. Die Teams werden einschichtig von ca. 20.00 Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages eingesetzt. Innerhalb der Vertragslaufzeit sind ca. 260 Einsatztage vorgesehen. Die eingesetzten Sicherheitskräfte müssen mindestens folgendes Qualifikationsprofil erfüllen und nachweisen: — abgeschlossene Ausbildung zur Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit, — erfolgreiche Teilnahme an einem Deeskalations-Training/Schulung, — Ausbildung zum Ersthelfer, — Teilnahme an einem Brandschutzlehrgang. Pro Einsatztag muss im Team der Sicherheitskräfte mindestens ein Meister für Schutz und Sicherheit anwesend sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-26.
Auftragsbekanntmachung (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 23
Kurze Beschreibung:
Einsatz von Präventionsteams
Die Vestische Straßenbahnen GmbH führt Präventionsteams mit folgenden Zielsetzungen ein:
1) Steigerung der subjektiven und objektiven Sicherheit für unsere Kunden und für unser Fahrpersonal;
2) Unterstützung des Fahrpersonals in ausgewählten Zeitlagen;
3) und daraus resultierend die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Jedes Präventionsteam setzt sich aus jeweils 2 Sicherheitspersonale und einem Mitarbeiter aus dem Fahrpersonal der Vestischen zusammen.
Beim ausgewählten und beauftragten Sicherheitspersonal muss es sich zwingend um zertifizierte Sicherheitskräfte handeln, die über mehrjährige Berufserfahrung im ÖPNV verfügen sollten.
Alle eingesetzten Personale sind durch ihre Dienstkleidungen für Kunden und Fahrpersonal eindeutig erkennbar. Die Sicherheitsfachkräfte werden über den Dienstleister mit auffälliger Sicherheitskleidung ausgerüstet.
Jedes Team wird für die gesamte Einsatzzeit mit einem Dienstfahrzeug (PKW) der Vestischen Straßenbahnen ausgestattet.
Handlungsschwerpunkte des Präventionsteams sind neben der Unterstützung des Fahrpersonals in kritischen Situationen auch die generelle Mitfahrt in den Linienfahrzeugen, um durch die Anwesenheit der Sicherheitskräfte deutlich optische Präsenz in den Fahrzeugen zu zeigen. Gegebenenfalls werden von den Sicherheitskräften stichprobenartig auch Fahrausweiskontrollen in dem KOM durchgeführt.
Handlungsschwerpunkte des Präventionsteams sind neben der Unterstützung des Fahrpersonals in kritischen Situationen auch die generelle Mitfahrt in den Linienfahrzeugen, um durch die Anwesenheit der Sicherheitskräfte deutlich optische Präsenz in den Fahrzeugen zu zeigen. Gegebenenfalls werden von den Sicherheitskräften stichprobenartig auch Fahrausweiskontrollen in dem KOM durchgeführt.
Um die Präsenz der Präventionsteams im kompletten Bedienungsgebiet der Vestischen Straßenbahnen bei gleichzeitig kurzen Reaktionszeiten und Reaktionswegen gewährleisten zu können, wird mit 3 parallel eingesetzten Teams gearbeitet.
Die örtlichen Einsatzschwerpunkte der Präventionsteams sind der ZOB Recklinghausen, der ZOB Gelsenkirchen-Buer und der ZOB Bottrop.
Die Einsatzzeiten der Teams sind die Freitage, Samstage, Vorfeiertage und ggf. weitere Sondereinsatztage. Die Teams werden einschichtig von ca. 20.00 Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages eingesetzt.
Innerhalb der Vertragslaufzeit sind ca. 260 Einsatztage vorgesehen.
Die eingesetzten Sicherheitskräfte müssen mindestens folgendes Qualifikationsprofil erfüllen und nachweisen:
— abgeschlossene Ausbildung zur Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
— erfolgreiche Teilnahme an einem Deeskalations-Training/Schulung,
— Ausbildung zum Ersthelfer,
— Teilnahme an einem Brandschutzlehrgang.
Pro Einsatztag muss im Team der Sicherheitskräfte mindestens ein Meister für Schutz und Sicherheit anwesend sein.
Referenznummer: 100/B
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferorte sind die Betriebshöfe in Herten und Bottrop.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis des Eintrages im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist (nicht älter als 3 Monate zur Angebotsabgabe);
2) Nachweis, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eine Eigenerklärung gem. §21 Abs. 4 Nr. 1 der SektVO ist ausreichend;
2) Nachweis, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eine Eigenerklärung gem. §21 Abs. 4 Nr. 1 der SektVO ist ausreichend;
3) Nachweis, dass ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuer- oder Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurden. Eine Eigenerklärung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO ist ausreichend;
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung (innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Jahren) gemäß § 21 Abs. 1 i. V. mit § 21 Abs. 2 SektVO und über das Nichtvorliegen einer nachweislich schweren Verfehlung (innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Jahren) durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 i.V. mit § 21 Abs. 2 SektVO;
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung (innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Jahren) gemäß § 21 Abs. 1 i. V. mit § 21 Abs. 2 SektVO und über das Nichtvorliegen einer nachweislich schweren Verfehlung (innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Jahren) durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 i.V. mit § 21 Abs. 2 SektVO;
5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR);
5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR);
6) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren wegen Beteiligung an einem Kartell;
7) Verpflichtungerklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW);
8) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW);
9) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
10) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Nachweis durch Vorlage von Geschäftsberichten.
11) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 500 000 EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden oder insgesamt 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
11) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 500 000 EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden oder insgesamt 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
12) Der Teilnehmer ist Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder vergleichbar.
13 Darstellung von mindestens einer erfolgreichen Referenz aus den letzten 3 Jahren über die Durchführung von Sicherheitsleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
14) Der Teilnehmer hat für sein Unternehmen eine aktuelle Zertifizierung nach DIN 77200 Sicherheitsdienstleistungen und nach DIN EN ISO 9001:2015.
15) Der Teilnehmer setzt in seiner Organisation ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlung erfolgt 15 Tage nach Rechnungseingang netto.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Stundenverrechnungssatz inklusive aller Zuschläge über die Vertragslaufzeit) (50)
2. Qualifikationsprofil des eingesetzten Personals (20)
3. Kenntnisse/Erfahrungen bezogen auf Tarif- und Steckenkunde im VRR-Gebiet (10)
4. Einsatz von internen Multiplikatoren (10)
5. Erreichbarkeit/Reaktionszeit des Einsatzleiters zum Büro des Auftraggebers (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Vergabeverfahren erkannte Verstöße müssen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots (vgl. Ziffer IV.3.4)) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 209-479061 (2018-10-26)