Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, eine 6 zügige weiterführende Schule der Sekundarstufe 1 im Bereich des Schalker Vereins West zu errichten. Perspektivisch wird mit einer Schülerzahl von ca. 1 000 Schülerinnen und Schülern zu rechnen sein. Mit dem Schulbetrieb soll ab dem Schuljahr 2023/2024 begonnen werden. Die Schule der Sekundarstufe 1 ist als neue zusätzliche Einrichtung in Gelsenkirchen vorgesehen. Ziel ist es, das Gebäude an den derzeitigen und zukünftigen Bedarfen der Schüler/innen auszurichten. Gleichzeitig ist der Hochbau in funktional, ökologisch und architektonisch hochwertiger Art zu errichten. Die Gebäude und Freiflächen sind städtebaulich sinnvoll in die Umgebung einzubinden. Die Besonderheiten des Standortes, wozu unter anderem eine hohe Lärmbelastung zu zählen ist, sind innerhalb der Planungen zu berücksichtigen.
Die Stadt Gelsenkirchen kalkuliert für die Baumaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 insgesamt ca. 44,8 Millionen EUR brutto, für die Kostengruppe 500 ca. 3,5 Millionen EUR brutto.
Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.
Die Stadt Gelsenkirchen lobt für diese Maßnahme einen einstufigen nicht offenen Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus.
Davon werden 5 Teilnehmer von der Auslober in eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer). Die verbleibenden zehn Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
Gesetzte Teilnehmer:
Hascher Jehle Assoziierte GmbH, Berlin
Kleihues + Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
Plus+ bauplanung GmbH – Freie Architekten, Neckartenzlingen
Schulz und Schulz Architekten GmbH, Leipzig
v-architekten GmbH, Köln
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber der Fachdisziplin Architektur in Verbindung mit der Fachdisziplin Landschaftsarchitektur. Die Federführung liegt beim Architekturbüro. Die Fachdisziplinen können im Rahmen einer Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Architekt mit Nachunternehmer abgedeckt werden. Werden beide Fachdisziplinen in einem Architekturbüro nachgewiesen und abgedeckt, so kann die Bewerbung als Architekturbüro erfolgen.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger in der Zusammensetzung, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter:
Thomas Dietrich, Planergruppe GmbH Oberhausen, Oberhausen
Prof. Andreas Fritzen, Köln
Martin Halfmann, Halfmann Architekten, Köln
Martin Harter, Stadtbaurat, Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen
Thorsten Kock, Bez + Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
Barbara Pampe, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn
Annette Paul, Lorber Paul Architekten GbR, Köln
Susanne Schamp, Schamp & Schmalöer Architekten Stadtplaner PartGmbB, Dortmund
Prof. Zvonko Turkali, Turkali Architekten, Frankfurt/M.
Sachpreisrichter:
Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
Annette Berg, Stadträtin, Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, Stadt Gelsenkirchen
Dr. Klaus Härtel, Vorsitzender Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, Stadt Gelsenkirchen
Wolfgang Heinberg, Vorsitzender Ausschuss für Verkehr, Bauen und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen
Martina Rudowitz, Vorsitzende Ausschuss für Bildung, Stadt Gelsenkirchen
Thilo Steinmann, Abteilungsleiter Planung Hochbau und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen