Errichtung einer Rohrpostanlage in einem Neubau und dem angrenzenden Bestand eines Krankenhaus-Gebäudes im Zuge des Umbaus und der Erweiterung des Hauses 2 am Elblandklinikum Radebeul.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-01.
Auftragsbekanntmachung (2018-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzüge und Fördereinrichtungen
Referenznummer: 06/2018-VOB/ELK
Kurze Beschreibung:
“Errichtung einer Rohrpostanlage in einem Neubau und dem angrenzenden Bestand eines Krankenhaus-Gebäudes im Zuge des Umbaus und der Erweiterung des Hauses 2...”
Kurze Beschreibung
Errichtung einer Rohrpostanlage in einem Neubau und dem angrenzenden Bestand eines Krankenhaus-Gebäudes im Zuge des Umbaus und der Erweiterung des Hauses 2 am Elblandklinikum Radebeul.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzüge und Fördereinrichtungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aufzüge und Fördereinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Elblandkliniken Stiftung & Co KG
Postanschrift: Heinrich-Zille-Straße 13
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Kontakt
Internetadresse: http://www.elblandkliniken.de🌏
E-Mail: bianca.hahn@elblandkliniken.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-050123
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 158-286008
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
“Schlusstermin zur Beantwortung von Fragen: gemäß VOB.”
Quelle: OJS 2018/S 024-050123 (2018-02-01)