Elblandklinikum Riesa – digitaler Röntgenaufnahmearbeitsplatz

Elblandklinikum Stiftung &CoKG

Lieferung, Installation und Einweisung eines multifunktional einsetzbaren, digitalen Röntgenaufnahmearbeitsplatz mit höhenverstellbarem Rasteraufnahmetisch und Rasterwandstativ für das Elblandklinikum Riesa

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgendiagnostische Ausstattung
Referenznummer: 10/2018-VOL/ELK/MT/Ge
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Installation und Einweisung eines multifunktional einsetzbaren, digitalen Röntgenaufnahmearbeitsplatz mit höhenverstellbarem Rasteraufnahmetisch und Rasterwandstativ für das Elblandklinikum Riesa
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Röntgendiagnostische Ausstattung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Röntgendiagnostische Ausstattung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Elblandklinikum Stiftung &CoKG
Postanschrift: Weinbergstr. 8
Postleitzahl: 01589
Postort: Riesa
Kontakt
Internetadresse: http://www.elblandkliniken.de 🌏
E-Mail: bianca.hahn@elblandkliniken.de 📧
Telefon: +49 35217431280 📞
Fax: +49 35217431288 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-31 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 021-043605
ABl. S-Ausgabe: 21

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Riesa
DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Formblatt 124 Eigenerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten: Formblatt 124 Eigenerklärung

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.elblandkliniken.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß §107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 021-043605 (2018-01-29)