Elektroanlagenplanung §§ 53,55 HOAI für den Neubau eines Gebäudes mit Kindergarten und multifunktionalen Verwaltungs- und Gewerbeflächen in Unterhaching
Elektroanlagenplanung §§ 53,55 HOAI, Anlagengruppen 4-6 für den Neubau eines Gebäudes mit Kindergarten und multifunktionalen Verwaltungs- und Gewerbeflächen in Unterhaching und Tiefgarage, LPH 1-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Elektroanlagenplanung §§ 53,55 HOAI für den Neubau eines Gebäudes mit Kindergarten und multifunktionalen Verwaltungs- und Gewerbeflächen in Unterhaching”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Elektroanlagenplanung §§ 53,55 HOAI, Anlagengruppen 4-6 für den Neubau eines Gebäudes mit Kindergarten und multifunktionalen Verwaltungs- und Gewerbeflächen...”
Kurze Beschreibung
Elektroanlagenplanung §§ 53,55 HOAI, Anlagengruppen 4-6 für den Neubau eines Gebäudes mit Kindergarten und multifunktionalen Verwaltungs- und Gewerbeflächen in Unterhaching und Tiefgarage, LPH 1-9.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 090-203677
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: -
Neuer Wert
Text: -
Andere zusätzliche Informationen
“Da kein den Bedingungen entsprechendem Angebot eingegangen ist (das Angebot enthielt keinen Angebotspreis), wird das Verfahren gemäß § 63 VgV Abs. 1 S. 1...”
Da kein den Bedingungen entsprechendem Angebot eingegangen ist (das Angebot enthielt keinen Angebotspreis), wird das Verfahren gemäß § 63 VgV Abs. 1 S. 1 Nr. 1 aufgehoben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 123-280405 (2018-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Unterhaching
Kontaktperson: Geschäftsbereich 5, Vergabestelle
URL: http://www.unterhaching.de🌏
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterhaching, Lkr. München
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroanlagenplanung §§ 53,55 HOAI, Anlagengruppen 4-6 für den Neubau eines Gebäudes mit Kindergarten und multifunktionalen Verwaltungs- und Gewerbeflächen...”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroanlagenplanung §§ 53,55 HOAI, Anlagengruppen 4-6 für den Neubau eines Gebäudes mit Kindergarten und multifunktionalen Verwaltungs- und Gewerbeflächen in Unterhaching und Tiefgarage, LPH 1-9.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Struktur und Kapazität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweisen im Projektablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Eignung des Planungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotener Leistungsumfang bei der Projektbearbeitung
Preis (Gewichtung): 20
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen; die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit die Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt...”
Beschreibung der Optionen
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen; die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit die Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe.
Die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden,
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Erweiterung des Auftrages um ein in Größe, Nutzung, Gestaltung gleiches Gebäude als Anbau, falls die Haushaltsmittel bereitstehen und eine Bebauungsplanänderung zur Ermöglichung des Anbaues rechtsgültig wird. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer seine Eignung noch im gleichem Maß nachweisen kann wie zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-203677
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Elektroanlagenplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IHG Ingenieurgesellschaft Hammer mbH
Postort: Unterhaching
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 130 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 043-098509 (2019-02-25)