Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956 – 1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektroinstallationsarbeiten Beleuchtungsanlage
Produkte/Dienstleistungen: Beleuchtungssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956 – 1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen,...”
Kurze Beschreibung
Das Amtsgebäude der Kreisverwaltung wurde von 1956 – 1960 errichtet. Der L-förmige flach-gedeckte Baukörper besteht aus einem 6+1 – geschossigen, straßenseitigen Hauptbau und einem 3 – geschossigen Seitenbau. Für das Gebäude und die Innenräume besteht Denkmalschutz.
Das Gebäude wird sowohl im Bereich der Fassade als auch im kompletten Innenbereich energetisch saniert. Weiterhin wird eine brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes vorgenommen. Die Baustelle ist seit April 2016 eingerichtet.
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Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lauterstr. 8
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im Gebäude derzeit befindlichen Installationen werden in einer Vorabmaßnahme zurück gebaut. Die Starkstromanlage einschließlich der Beleuchtung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im Gebäude derzeit befindlichen Installationen werden in einer Vorabmaßnahme zurück gebaut. Die Starkstromanlage einschließlich der Beleuchtung des gesamten Gebäudes wird im Zuge der Sanierung komplett erneuert.
Die neue Beleuchtung wird prinzipiell als LED-Beleuchtung ausgeführt. Größtenteils kommen hierbei Aufbauleuchten zur Ausführung. Das erforderliche Kabelnetz wird vorab bauseits neu verlegt.
Ebenfalls wird ein Teil der Außenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in der einschlägigen Kammer (Handwerkskammer, IHK oder vergleichbar).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von Pauschal 5 000 000 EUR für Person- Sach- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Haftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) / des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von Pauschal 5 000 000 EUR für Person- Sach- und Vermögensschäden im Auftragsfall, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder
Kreditversicherers. Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die ARGE / der Auftragnehmer muss eine Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-13
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-13
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Kreisverwaltung Kaiserslautern
5. OG großer Sitzungssaal
Burgstr. 11
67659 Kaiserslautern”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠
URL: http://mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreisverwaltung Kaiserslautern
Postanschrift: Burgstraße 11
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67659
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6317105314📞
E-Mail: vob@kaiserslautern-kreis.de📧
Fax: +49 6317105292 📠
URL: www.kaiserslautern-kreis.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 152-348272 (2018-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 243 216 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 152-348272
Auftragsvergabe
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Titel: Elektroinstallationsarbeiten Beleuchtungsanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wieland & Schultz GmbH
Postort: Rodenbach
Postleitzahl: 67688
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kaiserslautern, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 243 216 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 094-226321 (2019-05-14)