Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und PIN-/PUK-Briefe

Der AOK Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen der unten genannten Auftraggeberinnen durch

Herstellung und der Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der elf AOKs.
Nach einer Test- und Initialisierungsphase hat der Auftragnehmer grundsätzlich jeweils die aktuelle Generation der eGK, insbesondere der Generation 2./2.1 (G2/G2.1), herzustellen und an die Versicherten der Auftraggeberinnen zu versenden. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer den Druck und die Versendung von PIN-/PUK-Briefen an die Versicherten der Auftraggeberinnen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-30 Auftragsbekanntmachung
2018-06-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Referenznummer: 2018-01-30-SYS-BEC
Kurze Beschreibung:
Herstellung und der Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der elf AOKs. Nach einer Test- und Initialisierungsphase hat der Auftragnehmer grundsätzlich jeweils die aktuelle Generation der eGK, insbesondere der Generation 2./2.1 (G2/G2.1), herzustellen und an die Versicherten der Auftraggeberinnen zu versenden. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer den Druck und die Versendung von PIN-/PUK-Briefen an die Versicherten der Auftraggeberinnen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Baden-Württemberg 🏙️
Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Namen der unten genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYLE7 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYLE7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046309
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die Leistungen werden nach § 119 Abs. 2, 3 GWB i.V.m. § 15 VgV im Wege des offenen Verfahrens vergeben. 2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der Auftraggeberinnen durch. 3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. 4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. 5) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYLE7.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und der Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der elf AOKs.
Nach einer Test- und Initialisierungsphase hat der Auftragnehmer grundsätzlich jeweils die aktuelle Generation der eGK, insbesondere der Generation 2./2.1 (G2/G2.1), herzustellen und an die Versicherten der Auftraggeberinnen zu versenden. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer den Druck und die Versendung von PIN-/PUK-Briefen an die Versicherten der Auftraggeberinnen.
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Bezeichnung des Loses: AOK Bayern und AOK PLUS
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen haben die Option, den Vertrag einmalig um 6 Monate zu verlängern. Die Option können die Auftraggeberinnen nur in ihrer Gesamtheit ausüben. Sie muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt werden.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen
Bezeichnung des Loses: AOK Rheinland / Hamburg, AOK NORDWEST, AOK Nordost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, der AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse.
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Bezeichnung des Loses: AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland / Pfalz-Saarland
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen – Die Gesundheitskasse in Hessen und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland – Die Gesundheitskasse.
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Bezeichnung des Loses: AOK Niedersachsen, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, der AOK Bremen / Bremerhaven und der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE] mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D, Teil III und Teil IV Abschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und / oder Handelsregister
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat für jedes bezuschlagte Los innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in Anhang 3 zum Vertrag durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das / der in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassen ist über.
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— Los 1: 750 000 EUR (siebenhundertfünzigtausend Euro),
— Los 2: 750 000 EUR (siebenhundertfünzigtausend Euro),
— Los 3: 750 000 EUR (siebenhundertfünzigtausend Euro),
— Los 4: 500 000 EUR (fünfhunderttausend Euro) vorzulegen.

Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Um den Übergang auf den/die neuen Vertragspartner friktionsfrei zu ermöglichen, ist eine Initialisierungsphase von 6 Monaten erforderlich. Dadurch wird die Produktionsphase um 6 Monate verkürzt. Um sicherzustellen,dass sich der mit der Beschaffung verbundene Aufwand amortisiert, besteht für die Auftraggeberinnen die Möglichkeit, den Vertrag um sechs Monate zu verlängern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden – Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Baden-Württemberg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Land: Bayern 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Hessen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Niedersachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Brandenburg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Thüringen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land: Rheinland-Pfalz 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Sachsen-Anhalt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Silke Beckmann
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYLE7 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die Leistungen werden nach § 119 Abs. 2, 3 GWB i.V.m. § 15 VgV im Wege des offenen Verfahrens vergeben.
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2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag der Auftraggeberinnen durch.
3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden.
5) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYLE7.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2018/S 022-046309 (2018-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018-01-30-SYS-BEC-BvA
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK Bundesverband führte das Vergabeverfahren im Namen der unten genannten Auftraggeberinnen durch

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 109-248499
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 022-046309
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
(1) Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die Leistungen wurden nach § 119 Abs. 2, 3 GWB i.V.m. § 15 VgV im Wege des offenen Verfahrens vergeben; (2) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren im Auftrag der Auftraggeberinnen durch. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYKQS
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse und der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Bezeichnung des Loses: AOK Rheinland/Hamburg, AOK NORDWEST, AOK Nordost
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, der AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabe unterlagen
Bezeichnung des Loses: AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland/Pfalz-Saarland
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Versand der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und von PIN-/PUK-Briefen gemäß § 291 ff. SGB V an die Versicherten der AOK
Baden-Württemberg, der AOK Hessen – Die Gesundheitskasse in Hessen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Niedersachsen – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, der AOK Bremen/Bremerhaven und der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Gewichtung des Preises: 65 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-29 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister – Smidt – Straße 95
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die Leistungen wurden nach § 119 Abs. 2, 3 GWB i.V.m. § 15 VgV im Wege des offenen Verfahrens vergeben;
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(2) Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren im Auftrag der Auftraggeberinnen durch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYKQS
Quelle: OJS 2018/S 109-248499 (2018-06-07)