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Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Allgemeine – Vorbemerkungen –
1) Leistungsumfang
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung sowie der berufsgenossenschaftlichen Unfallverh Ütungsvorschrift...”
Beschreibung der Beschaffung
Allgemeine – Vorbemerkungen –
1) Leistungsumfang
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung sowie der berufsgenossenschaftlichen Unfallverh Ütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer (B etreiber) z u regelmäßigen Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln verpflichtet.
Basierend darauf sind folgende Leistungen Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Durchführung der Elektroprüfung für ortsfeste Betriebsmittel und elektrische Geräte nach DIN VDE 0701-0702 und DGUV Vorschrift 3 (siehe Punkt 1 .1),
— Durchführung der Elektroprüfung für elektrische Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 (s iehe Punkt 1 .2),
— sofortige Beseitigung von Mängeln der Klassifizierung 1 und 2 im Anschluss der Elektroprüfung (siehe Punkt 1 .3),
— Dokumentation der Prüfergebnisse (siehe Punkt 3 .0).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen und Sachschäden bis zu 1 000 000 EUR bzw. Vermögensschäden bis zu 500...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen und Sachschäden bis zu 1 000 000 EUR bzw. Vermögensschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Angabe von 3 Referenzen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-27
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDTY35K
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der im Anschreiben genannten Vergabestelle unverzüglich,spätestens innerhalb von 10 Tagen (Eingang beim Auftraggeber) zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammerstellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 205-468093 (2018-10-22)