Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit Elektrostimulationsgeräten, die den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechen. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet. Vertragsgegenstand sind 1) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01; 2) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02; 3) Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03; 4) Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile Und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden) sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Dienst-/Serviceleistungen wie z. B. Einweisung, Beratung und Reparaturen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
Referenznummer: 2018-10-16-NO-BEC
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit Elektrostimulationsgeräten, die den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechen. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet.
Vertragsgegenstand sind
1) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01;
2) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02;
3) Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03;
4) Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile
Und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden) sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Dienst-/Serviceleistungen wie z. B. Einweisung, Beratung und Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit Elektrostimulationsgeräten, die den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechen. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet.
Vertragsgegenstand sind
1) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01;
2) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02;
3) Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03;
4) Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile
Und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden) sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Dienst-/Serviceleistungen wie z. B. Einweisung, Beratung und Reparaturen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-458707
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWBi.V.m. § 15 VgV vergeben;
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebotausgeschlossen werden;
(4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleiteteAngebote werden nicht berücksichtigt;
(5) Bezüglich der Unterlagen, die bei Beteiligung von Bietergemeinschaften, im Fall der Eignungsleihe und oder des Einsatzes von Nachunternehmen zusätzlich einzureichen sind, wird auf das Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYXHT
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWBi.V.m. § 15 VgV vergeben;
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebotausgeschlossen werden;
(4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleiteteAngebote werden nicht berücksichtigt;
(5) Bezüglich der Unterlagen, die bei Beteiligung von Bietergemeinschaften, im Fall der Eignungsleihe und oder des Einsatzes von Nachunternehmen zusätzlich einzureichen sind, wird auf das Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYXHT
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit Elektrostimulationsgeräten, die den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechen. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit Elektrostimulationsgeräten, die den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechen. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet.
Vertragsgegenstand sind
1) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01;
2) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02;
3) Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03;
4) Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile
Und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden) sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Dienst-/Serviceleistungen wie z. B. Einweisung, Beratung und Reparaturen.
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern Westregion
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Westregion Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Westregion Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Bezeichnung des Loses: Mecklenburg-Vorpommern Ostregion
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Ostregion Mecklenburg-Vorpommerns mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Ostregion Mecklenburg-Vorpommerns mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Bezeichnung des Loses: Brandenburg Nordregion und übriges Bundesgebiet
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Brandenburg Nord und dem übrigen Bundesgebiet mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Brandenburg Nord und dem übrigen Bundesgebiet mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Bezeichnung des Loses: Brandenburg Südregion
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Brandenburg Süd mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Brandenburg Süd mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Bezeichnung des Loses: Berlin Nordregion
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Berlin Nord mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Berlin Nord mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Bezeichnung des Loses: Berlin Südregion
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Berlin Süd mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – die Gesundheitskasse in der Region Berlin Süd mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D und Teil III und IV;
(2) Kopie eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate), Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen (sofern Eintragung erforderlich oder zutreffend).
(2) Kopie eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate), Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen (sofern Eintragung erforderlich oder zutreffend).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (aktuell gültige Präqualifizierungsurkunde) gemäß § 126 Absatz 1Satz 3 SGB V i. V. m. § 126 Abs. 1a SGB V.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Zur Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen einschließlich der Durchsetzung von Mängel- und Schadenersatzansprüchen hat der Leistungserbringer spätestens bis zum Vertragsbeginn eine schriftliche Bürgschaftserklärung im Sinne von § 18 Nr. 4 (1) VOL/B vorzulegen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der jährlichen Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer). Bezüglich der weiteren Anforderungen an die Bürgschaftserklärung wird auf § 9 der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen;
(1) Zur Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen einschließlich der Durchsetzung von Mängel- und Schadenersatzansprüchen hat der Leistungserbringer spätestens bis zum Vertragsbeginn eine schriftliche Bürgschaftserklärung im Sinne von § 18 Nr. 4 (1) VOL/B vorzulegen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der jährlichen Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer). Bezüglich der weiteren Anforderungen an die Bürgschaftserklärung wird auf § 9 der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen;
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Absicherung des Haftungsrisikos nach dem vorstehenden Absatz, für die gesamte Dauer der Versorgungsleistungen nach diesem Vertrag eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen je Versicherungsfall betragen mindestens: 2 000 000 EUR pauschal gegen Personenschäden, 1 000 000 EUR pauschal gegen Sachschäden und 100 000 EUR gegen Vermögensschäden.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Absicherung des Haftungsrisikos nach dem vorstehenden Absatz, für die gesamte Dauer der Versorgungsleistungen nach diesem Vertrag eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen je Versicherungsfall betragen mindestens: 2 000 000 EUR pauschal gegen Personenschäden, 1 000 000 EUR pauschal gegen Sachschäden und 100 000 EUR gegen Vermögensschäden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWBi.V.m. § 15 VgV vergeben;
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebotausgeschlossen werden;
(4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleiteteAngebote werden nicht berücksichtigt;
(5) Bezüglich der Unterlagen, die bei Beteiligung von Bietergemeinschaften, im Fall der Eignungsleihe und oder des Einsatzes von Nachunternehmen zusätzlich einzureichen sind, wird auf das Angebotsblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYXHT
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist […]“
§ 135 GWB Unwirksamkeit;
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat […]“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden […]“
Quelle: OJS 2018/S 202-458707 (2018-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018-10-16-NO-BEC-BvA
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit Elektrostimulationsgeräten, die den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechen. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet.
Vertragsgegenstand sind:
1) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01;
2) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02;
3) Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03;
4) Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile
Und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden) sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Dienst-/Serviceleistungen wie z. B. Einweisung, Beratung und Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost mit Elektrostimulationsgeräten, die den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V entsprechen. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet.
Vertragsgegenstand sind:
1) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gemäß Produktuntergruppe: 09.37.01;
2) Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation gemäß Produktuntergruppe: 09.37.02;
3) Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz gemäß Produktuntergruppe: 09.37.03;
4) Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES) gemäß Produktuntergruppe: 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile
Und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden) sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Dienst-/Serviceleistungen wie z. B. Einweisung, Beratung und Reparaturen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY78Y
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand sind:
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse in der Westregion Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse in der Westregion Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse in der Ostregion Mecklenburg-Vorpommerns mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse in der Ostregion Mecklenburg-Vorpommerns mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse in der Region Brandenburg…
… Nord und dem übrigen Bundesgebiet mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
… Süd mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse in der Region Berlin Nord mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z.B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z.B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse in der Region Berlin Nord mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z.B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z.B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse in der Region Berlin Süd mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.
Versorgung der Versicherten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse in der Region Berlin Süd mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppen 09.37.01, 09.37.02, 09.37.03 und 09.37.04 inklusive aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Elektroden). Gegenstand des vergebenden Vertrages ist zudem die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Dienst-/Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Reparaturen.