Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Enterprise Social Networks (PSN; NULL 1|5)
02801 - 747/18
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer Software für für Enterprise Social Network inkl. Systemservice und Dienstleistungen.”
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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung einer Software für für Enterprise Social Network inkl. Systemservice und Dienstleistungen.
Ziel ist die Beschaffung und die Einführung eines ESN...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung einer Software für für Enterprise Social Network inkl. Systemservice und Dienstleistungen.
Ziel ist die Beschaffung und die Einführung eines ESN (Enterprise-Social-Network) als Webanwendung im Intranet der Polizei, d. h. in einem geschlossenen Netzwerk ohne technische Anbindung an das Internet. Hierfür soll grundsätzlich ein Standardprodukt eingekauft werden, das aber voraussichtlich auf polizeispezifische Anforderungen angepasst werden muss. Das Produkt soll von allen Angehörigen der Polizei Niedersachsen (derzeit ca. 26.800 Personen) unter Berücksichtigung bestimmter Rollen und Rechte jederzeit von festen oder mobilen Arbeitsplätzen als zentrale Kommunikations- und Informationsplattform genutzt werden können. Es wird angestrebt, (sicherheits-) technisch und funktional auf dem aktuellsten Stand zu bleiben und die jeweils neueste ESN-Version einzusetzen, ohne neue Kaufverträge abschließen zu müssen. Im Rahmen der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe ist vorgesehen Preise für folgende Beschaffungsalternativen abzufragen:
a) Kosten für den einmaligen Kauf von:
— einer Landeslizenz (derzeit ca. 26 800 Polizeiangehörige),
— 28.000 Einzelplatzlizenzen.
Jeweils inkl. Wartungs- und Softwarepflegevertrag (Support und Produkt-Update)
b) Kosten für eine auf 5 Jahre begrenzte Nutzung von 28 000 Einzelplatzlizenzen (Miete) mit inkludiertem Support- und Updaterecht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-14 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Welche Bieter am zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ergibt sich aus der Rangfolge der Auswertung der Teilnahmeanträge. Bei identischen Gesamtkennzahlen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Welche Bieter am zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ergibt sich aus der Rangfolge der Auswertung der Teilnahmeanträge. Bei identischen Gesamtkennzahlen entscheidet das Los, welcher der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird; eine Erhöhung der Höchstzahl findet nicht statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Dem Teilnahmeantrag ist ein Berufs- oder Handelsregister-auszug (oder vergleichbarer Nachweis) beigefügt;
2) Sofern vorgesehen ist dem Teilnahmeantrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Dem Teilnahmeantrag ist ein Berufs- oder Handelsregister-auszug (oder vergleichbarer Nachweis) beigefügt;
2) Sofern vorgesehen ist dem Teilnahmeantrag ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis) der vorgesehenen Nachunternehmer beigefügt.
“1) Dem Teilnahmeantrag ist eine aktuelle allgemeine Bankauskunft unter ) Sonstiges" beigefügt;
2) Der Nachweis einer bestehenden gültigen...”
1) Dem Teilnahmeantrag ist eine aktuelle allgemeine Bankauskunft unter ) Sonstiges" beigefügt;
2) Der Nachweis einer bestehenden gültigen Betriebshaftpflicht von mindestens 2 500 000,00 EUR oder eine formlose Eigenerklärung,dass eine entsprechende Versicherung, auf Anforderung des Auftraggebers abgeschlossen wird, wir dem Teilnameantrag beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Es sind mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Es sind mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren zu nennen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind. Bei mehr als 3 eingereichten Referenzen werden die 3 höchstbewerteten Referenzen gewertet.
Zur Angabe der Referenzen ist, in Abweichung zur oben beschriebenen Vorgabe, ausschließlich das „Formblatt für die Nennung von Referenzen" der Ziffer II. dieses Dokuments zu nutzen.
Bei dem Auftragsvolumen reicht die Angabe einer Größenordnung, wie z. B. > 500.000 EUR aus;
3) Nachweis der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jährlich durchschnittlich im Tätigkeitsbereich „ESN" beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeiteinheiten):
4) Dem Teilnahmeantrag ist ein Qualitätsmanagementzertifikat (z. B. Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001) beigefügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar. Hier müssen Mindestens 5 von 10 Punkten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar. Hier müssen Mindestens 5 von 10 Punkten erreicht werden;
2) Alle zur Leistungserfüllung im direkten Kundenkontakt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift;
3) Das Datenschutzkonzept des Bewerbers ist dem Teilnahmeantrag beigefügt;
4) Als geeignet gilt, wer alle A-Kriterien erfüllt und bei den B-Kriterien sowohl eventuelle Mindestpunktzahlen in einzelnen Kriterien erreicht, als auch in Summe aller B-Kriterien eine Mindestpunktzahl von 47 erreicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-10
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-12 📅
“Die Nachforderungen nicht vorgelegter Unterlagen behält sich der Auftraggeber gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vor.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYAD0” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2018/S 217-495739 (2018-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Enterprise Social Networks (PSN; NULL 1|5)
02801 - 747/19
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung einer Software für für Enterprise Social Network inkl. Systemservice und Dienstleistungen.
Ziel ist die Beschaffung und die Einführung eines ESN...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung einer Software für für Enterprise Social Network inkl. Systemservice und Dienstleistungen.
Ziel ist die Beschaffung und die Einführung eines ESN (Enterprise-Social-Network) als Webanwendung im Intranet der Polizei, d.h. in einem geschlossenen Netzwerk ohne technische Anbindung an das Internet. Hierfür soll grundsätzlich ein Standardprodukt eingekauft werden, das aber voraussichtlich auf polizeispezifische Anforderungen angepasst werden muss. Das Produkt soll von allen Angehörigen der Polizei Niedersachsen (derzeit ca. 26 800 Personen) unter Berücksichtigung bestimmter Rollen und Rechte jederzeit von festen oder mobilen Arbeitsplätzen als zentrale Kommunikations- und Informationsplattform genutzt werden können. Es wird angestrebt, (sicherheits-) technisch und funktional auf dem aktuellsten Stand zu bleiben und die jeweils neueste ESN-Version einzusetzen, ohne neue Kaufverträge abschließen zu müssen. Im Rahmen der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe ist vorgesehen Preise für folgende Beschaffungsalternativen abzufragen:
a) Kosten für den einmaligen Kauf von:
— einer Landeslizenz (derzeit ca. 26 800 Polizeiangehörige),
— 28 000 Einzelplatzlizenzen.
Jeweils inkl. Wartungs- und Softwarepflegevertrag (Support und Produkt-Update)
b) Kosten für eine auf 5 Jahre begrenzte Nutzung von 28 000 Einzelplatzlizenzen (Miete) mit inkludiertem Support- und Updaterecht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 217-495739
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02801 - 747/19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Enterprise Social Networks (PSN; NULL 1|5)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Die Nachforderungen nicht vorgelegter Unterlagen behält sich der Auftraggeber gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vor.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYSEL” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 072-170238 (2019-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Enterprise Social Networks (PSN; NULL 1|5)
02801 - 787/19
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 540636.72 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung einer Software für für Enterprise Social Network inkl. Systemservice und Dienstleistungen.” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 072-170238
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 02801 - 787/19
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Blueend ag
Postort: Wiesbanden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 640 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 540636.72 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY7H4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 051-120802 (2020-03-10)