Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Paderborn
Nationale Registrierungsnummer: DEA47
Postanschrift: Am Abdinghof 11
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 5251882060📞
E-Mail: vergabestelle@paderborn.de📧
Fax: +49 5251881440 📠
Region: Paderborn🏙️
URL: www.paderborn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung des auf der Kläranlage Paderborn anfallenden Klärschlammes
8081
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung des auf der Kläranlage Paderborn anfallenden Klärschlammes im Zeitraum 1.7.2018 – 30.6.2019; ca. 12 000 t”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Paderborn-Sande
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung des auf der Kläranlage Paderborn anfallenden Klärschlammes im Zeitraum 1.7.2018 – 30.6.2019; ca. 12 000 T” Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Nebenangebote sind grundsätzlich für das Hauptangebot zugelassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 049-108098
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: "Entsorgung des auf der Kläranlage Paderborn anfallenden Klärschlammes
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2018/S 142-325199 (2018-07-24)