Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Postanschrift: Weezer Str. 3
Postort: Uedem
Postleitzahl: 47589
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Telefon: +49 02825/9034/30📞
E-Mail: vergabe@kkagmbh.de📧
Fax: +49 02825/9034/34 📠
Region: Kleve🏙️
URL: www.kkagmbh.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: kommunale Gesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung des Restabfalls und Sperrmülls aus dem Kreis Kleve
E-RS/20
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Entsorgung des Restabfalls und Sperrmülls aus dem Kreis Kleve
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9999999999999.99 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Bedburg-Hau Moyland stammen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Kleve🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Kleve
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Bedburg-Hau Moyland stammen” Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit kann je Los durch den Auftraggeber einmal um 3 Jahre und ein weiteres Mal um 2 Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Geldern-Pont stammen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Geldern-Pont stammen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 027-059001
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Bedburg-Hau Moyland stammen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Viersen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9999999999999.99 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Geldern-Pont stammen” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9999999999999.99 💰
“Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des...”
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3131📞
Fax: +49 211475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.1
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 246-565323 (2018-12-19)