Entsorgung des Restabfalls und Sperrmülls aus dem Kreis Kleve

Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH

Entsorgung des Restabfalls und Sperrmülls aus dem Kreis Kleve.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-07 Auftragsbekanntmachung
2018-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: E-RS/20
Kurze Beschreibung: Entsorgung des Restabfalls und Sperrmülls aus dem Kreis Kleve.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Postanschrift: Weezer Str. 3
Postleitzahl: 47589
Postort: Uedem
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkagmbh.de 🌏
E-Mail: vergabe@kkagmbh.de 📧
Telefon: +49 02825/9034/30 📞
Fax: +49 02825/9034/34 📠
URL der Dokumente: http://www.kkagmbh.de/ausschreibungen/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 027-059001
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
ENTWURF. 1.) Über den Zugang gem. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung werden auch evtl. Bieterinformationen veröffentlicht, die die ursprünglichen Vergabeunterlagen ändern/ergänzen können und deshalb von den Bietern zwingend zu beachten sind. Für Bieter besteht die Obliegenheit, über den Zugang wiederholt zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht wurden. Eine freiwillige Registrierung ist über den Zugang möglich. 2.) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist. 3.) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 4.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziff. III.1 dieser Bekanntmachung] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III z.T. Formblätter enthalten sind: — Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft, — Verbindliches Entsorgungskonzept (pro Los), — Verpflichtungserklärung des jeweiligen Anlagenbetreibers (pro Los), — Grobkalkulation, — Ggf. Erklärung Bietergemeinschaft, — Bei Einsatz Nachunternehmer (NU) zusätzlich: NU-Liste; Angaben zum jeweiligen NU; Auszug Handels-/Berufsregister zum jeweiligen NU; Eigenerklärungen NU zu: Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung, Gesamtumsatz, Umsatz Teilleistung(en), wesentlichen Leistungen, Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB, — Bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV, Auszug Handels-/Berufsregister zum jeweiligen Drittunternehmen (DU); Eigenerklärungen DU zu: Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung, Gesamtumsatz, Umsatz Entsorgung vertragsgegenständliche Abfälle, wesentlichen Leistungen, Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB; bei Inanspruchnahme DU-Kapazitäten bzgl. wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit zusätzlich: DU-Erklärung über Übernahme einer gemeinsamen Haftung. 5.) Folgende Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III Formblätter enthalten sind, müssen erst nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des AG vorgelegt werden: — Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW, — Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW. Ein Bieter ist im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot verpflichtet, dem AG die gem. TVgG NRW erforderlichen Nachweise/Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Werktagen vorzulegen. Die Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW dürfen alternativ freiwillig bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Bedburg-Hau Moyland stammen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Bedburg-Hau Moyland stammen.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann je Los durch den Auftraggeber einmal um drei Jahre und ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann je Los durch den Auftraggeber einmal um drei Jahre und ein weiteres Mal um zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Geldern-Pont stammen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Geldern-Pont stammen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Kleve.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist daher von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat; Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind; und Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Transport der vertragsgegenständlichen Abfälle, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter daher Folgendes kumulativ einzureichen:
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— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (Formblatt III.3.7 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen), und,
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Transport der vertragsgegenständlichen Abfälle, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters, falls sich das Angebot des Bieters auf beide Lose erstreckt, ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf eine Menge von 52 000 Mg/a Restabfall und/oder Sperrmüll und auf die Leistung der Entsorgung des Restabfalls und/oder Sperrmülls.
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Falls sich das Angebot des Bieters nur auf das Los
1 erstreckt, ist Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters – abweichend von Satz 1 – das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf eine Menge von 32 000 Mg/a Restabfall und/oder Sperrmüll und auf die Leistung der Entsorgung des Restabfalls und/oder Sperrmülls.
2 erstreckt, ist Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters – abweichend von Satz 1 – das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf eine Menge von 20 000 Mg/a Restabfall und/oder Sperrmüll und auf die Leistung der Entsorgung des Restabfalls und/oder Sperrmülls.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter daher Folgendes einzureichen:
— falls sich das Angebot des Bieters auf beide Lose erstreckt:
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf eine Menge von 52 000 Mg/a Restabfall und/oder Sperrmüll und auf die Leistung der Entsorgung des Restabfalls und/oder Sperrmülls, jeweils mit Angabe der entsorgten Restabfall- und/oder Sperrmüllmengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (Formblatt III.3.3); bzw.
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— falls sich das Angebot des Bieters nur auf das Los 1 erstreckt:
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf eine Menge von 32 000 Mg/a Restabfall und/oder Sperrmüll und auf die Leistung der Entsorgung des Restabfalls und/oder Sperrmülls, jeweils mit Angabe der entsorgten Restabfall- und/oder Sperrmüllmengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers.
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(Formblatt III.3.3); bzw.
— falls sich das Angebot des Bieters nur auf das Los 2 erstreckt:
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf eine Menge von 20 000 Mg/a Restabfall und/oder Sperrmüll und auf die Leistung der Entsorgung des Restabfalls und/oder Sperrmülls, jeweils mit Angabe der entsorgten Restabfall- und/oder Sperrmüllmengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (Formblatt III.3.3).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Uedem.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunale Gesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.kkagmbh.de 🌏
Dokumente URL: www.kkagmbh.de/ausschreibungen/ausschreibungen.html 🌏
URL der Dokumente: www.kkagmbh.de/ausschreibungen/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
ENTWURF.
1.) Über den Zugang gem. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung werden auch evtl. Bieterinformationen veröffentlicht, die die ursprünglichen Vergabeunterlagen ändern/ergänzen können und deshalb von den Bietern zwingend zu beachten sind. Für Bieter besteht die Obliegenheit, über den Zugang wiederholt zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht wurden. Eine freiwillige Registrierung ist über den Zugang möglich.
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2.) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist.
3.) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
4.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziff. III.1 dieser Bekanntmachung] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III z.T. Formblätter enthalten sind:
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— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Verbindliches Entsorgungskonzept (pro Los),
— Verpflichtungserklärung des jeweiligen Anlagenbetreibers (pro Los),
— Grobkalkulation,
— Ggf. Erklärung Bietergemeinschaft,
— Bei Einsatz Nachunternehmer (NU) zusätzlich: NU-Liste; Angaben zum jeweiligen NU; Auszug Handels-/Berufsregister zum jeweiligen NU; Eigenerklärungen NU zu: Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung, Gesamtumsatz, Umsatz Teilleistung(en), wesentlichen Leistungen, Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB,
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— Bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV, Auszug Handels-/Berufsregister zum jeweiligen Drittunternehmen (DU); Eigenerklärungen DU zu: Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung, Gesamtumsatz, Umsatz Entsorgung vertragsgegenständliche Abfälle, wesentlichen Leistungen, Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB; bei Inanspruchnahme DU-Kapazitäten bzgl. wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit zusätzlich: DU-Erklärung über Übernahme einer gemeinsamen Haftung.
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5.) Folgende Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III Formblätter enthalten sind, müssen erst nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des AG vorgelegt werden:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW,
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW.
Ein Bieter ist im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot verpflichtet, dem AG die gem. TVgG NRW erforderlichen Nachweise/Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Werktagen vorzulegen. Die Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW dürfen alternativ freiwillig bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3131 📞
Fax: +49 211475-3989 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.1
Quelle: OJS 2018/S 027-059001 (2018-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Entsorgung des Restabfalls und Sperrmülls aus dem Kreis Kleve
Gesamtwert des Auftrags: 9999999999999.99 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-565323
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 027-059001
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Bedburg-Hau Moyland stammen
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann je Los durch den Auftraggeber einmal um 3 Jahre und ein weiteres Mal um 2 Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll aus dem Kreis Kleve, die im Wesentlichen von der Umladeanlage des AG in Geldern-Pont stammen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Kleve

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-21 📅
Name: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Postanschrift: Greefsallee 1-5
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland 🇩🇪
Viersen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9999999999999.99 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
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Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 246-565323 (2018-12-19)