Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserreinigung des ZWAV

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV)

Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbeseitigung über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: P18-022
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbeseitigung über einen Zeitraum von 10 Jahren.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogtlandkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV)
Postanschrift: Hammerstraße 28
Postleitzahl: 08523
Postort: Plauen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwav.de/ 🌏
E-Mail: scg@picon-ingenieur.de 📧
Telefon: +49 3741-4020 📞
Fax: +49 3741-402160 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-10 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 130-296937
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen

“Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 VgV).”
Quelle: OJS 2018/S 130-296937 (2018-07-06)