Auftragsbekanntmachung (2018-09-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Postanschrift: Weezer Str. 3
Postort: Uedem
Postleitzahl: 47589
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jürgen Sand
Telefon: +49 2825 / 9034-30📞
E-Mail: vergabe@kkagmbh.de📧
Fax: +49 2825 / 9034-34 📠
Region: Kleve🏙️
URL: www.kkagmbh.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93639558🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E93639558🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: kommunale Gesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Kreis Kleve
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Kreis Kleve
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Kleve🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgungsanlage des AN
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Kreis Kleve
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option: einmalige Vertragsverlängerung um 2 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige Vertragsverlängerung um 2 Jahre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist daher von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaatenmit amtlich anerkannter Übersetzung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeitdes Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat; Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind; und Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter daher Folgendes kumulativ einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (FormblattIII.3.6 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen), und
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angabenverfügbar sind (Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen).
“Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung...”
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeitdes Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat; Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind; und Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter daher Folgendes kumulativ einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (FormblattIII.3.6 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen), und
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angabenverfügbar sind (Formblatt III.3.2 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren bezogen auf die Leistungen Transport und endgültige Entsorgung von jeweils mindestens 260 Mg/a Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter daher Folgendes zu übermitteln:
— Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen bezogen auf die Leistungen Transport und endgültige Entsorgung von jeweils mindestens 260 Mg/a Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung, jeweils mit Angabe der transportierten und endgültig entsorgten Menge an Schadstoffen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (Formblatt III.3.3 der Vergabeunterlagen).
Abweichend von den vorstehenden Anforderungen muss sich die Eigenerklärung des Bieters dann nicht (auch) auf die Leistung Transport beziehen, wenn der Bieter nach seinem verbindlichen Entsorgungskonzept eine eigene geeignete Übernahmestelle vorsieht und sich diese zugleich auf dem Betriebsgelände der vom Bieter vorgesehenen Anlage zum Abschluss der endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung der ausschreibungsgegenständlichen Abfälle befindet, so dass keine Transportleistungen zu erbringen sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mindestanforderungen:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mindestanforderungen:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren bezogen auf die Leistungen Transport und endgültige Entsorgung von jeweils mindestens 260 Mg/a Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter daher Folgendes zu übermitteln:
— Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen bezogen auf die Leistungen Transport und endgültige Entsorgung von jeweils mindestens 260 Mg/a Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung, jeweils mit Angabe der transportierten und endgültig entsorgten Menge an Schadstoffen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (Formblatt III.3.3 der Vergabeunterlagen).
Abweichend von den vorstehenden Anforderungen muss sich die Eigenerklärung des Bieters dann nicht (auch) auf die Leistung Transport beziehen, wenn der Bieter nach seinem verbindlichen Entsorgungskonzept eine eigene geeignete Übernahmestelle vorsieht und sich diese zugleich auf dem Betriebsgelände der vom Bieter vorgesehenen Anlage zum Abschluss der endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung der ausschreibungsgegenständlichen Abfälle befindet, so dass keine Transportleistungen zu erbringen sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-29
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-29
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Uedem
“1) Über den Zugang zu den Vergabeunterlagen gem. Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung werden auch evtl. Bieterinformationen veröffentlicht, die die...”
1) Über den Zugang zu den Vergabeunterlagen gem. Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung werden auch evtl. Bieterinformationen veröffentlicht, die die ursprünglichen Vergabeunterlagen ändern/ergänzen können und deshalb von den Bietern zwingend zu beachten sind. Für Bieter besteht daher die Obliegenheit, über den Zugang wiederholt zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht wurden. Eine freiwillige Registrierung ist über den Zugang möglich. Ausschließlich die registrierten Interessenten erhalten im laufenden Vergabeverfahren von dem AG mittels des Vergabeportals subreport Nachrichten über etwaige Bieterinformationen. Alle anderen Interessenten sind darauf angewiesen, ihre vorbezeichnete Prüfungsobliegenheit zu erfüllen.
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist.
3) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
4) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziff. III.1 dieser Bekanntmachung] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III z.T. Formblätter enthalten sind:
— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Verbindliches Entsorgungskonzept,
— Grobkalkulation,
— ggf. Erklärung Bietergemeinschaft,
— bei Einsatz Nachunternehmer (NU) zusätzlich: NU-Liste; Angaben zum NU; Auszug Handels-/Berufsregister zum NU; Eigenerklärungen NU zu: Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung, Gesamtumsatz, Umsatz Teilleistung(en), wesentlichen Leistungen, Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; Angaben zum Drittunternehmen (DU); Auszug Handels-/Berufsregister zum DU; Eigenerklärungen DU zu: Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung, Gesamtumsatz, Umsatz Leistungen, wesentlichen Leistungen, Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB; bei Inanspruchnahme DU-Kapazitäten bzgl. wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit zusätzlich: DU-Erklärung über Übernahme einer gemeinsamen Haftung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3131📞
Fax: +49 211475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach§134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.1
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 188-425116 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Kreis Kleve
S-k/19”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9999999999999.99 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 188-425116
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: S-k/19
Titel: Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Schadstoffsammlung im Kreis Kleve
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co KG
Postanschrift: Hooge Weg 1
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Viersen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9999999999999.99 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des...”
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach§134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI.4.1
Quelle: OJS 2018/S 246-565307 (2018-12-19)