Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie gesetzeskonforme Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von in den Kläranlagen Weimar und Nohra anfallendem Klärschlamm und anderen Reststoffen ab dem 1.7.2019 in 6 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Entsorgung von Klärschlamm und anderen Reststoffen der Kläranlagen Weimar und Nohra ab dem 1.7.2019
600.58-73/18”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie gesetzeskonforme Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung)...”
Kurze Beschreibung
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie gesetzeskonforme Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von in den Kläranlagen Weimar und Nohra anfallendem Klärschlamm und anderen Reststoffen ab dem 1.7.2019 in 6 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Weimar
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Weimar, 2 000 bis 2 500 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Weimar, 2 000 bis 2 500 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Nohra
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Nohra, ca. 200 bis 500 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Nohra, ca. 200 bis 500 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Rechengut der Kläranlagen Weimar und Nohra
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Rechengut der Kläranlagen Weimar und Nohra, ca. 150 bis 250 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung von Rechengut der Kläranlagen Weimar und Nohra, ca. 150 bis 250 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Sandfanggut der Kläranlagen Weimar und Nohra
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Sandfanggut der Kläranlagen Weimar und Nohra, ca. 60 bis 120 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung von Sandfanggut der Kläranlagen Weimar und Nohra, ca. 60 bis 120 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Kanalspülgut
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Kanalspülgut, ca. 60 bis 150 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation,...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung von Kanalspülgut, ca. 60 bis 150 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters in das PQ-VOL akzeptiert. Sofern der Bieter gem. § 48 Abs. 8 VgV in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung der eingereichten Nachweise die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu verfügen,
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon-Nr., Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge), entsorgter Abfallart,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung der Beförderung, der Behandlung, des Makelns oder der Entsorgung für mindestens eine der von dieser Ausschreibung erfassten Abfallarten oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen (Erklärung zur Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn,
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Anlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) (Zwischenlager für landwirtschaftliche Verwertung, thermische Verwertungsanlage, Klärschlammkompostierungsanlage o. ä.) für den gesamten angebotenen Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Vertrages mit den im Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) oder Vorlage einer verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Entsorgung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für:
Lose 1, 2 und 3: Entsorgung von Klärschlamm (AVV 190805) mit einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für:
Lose 1, 2 und 3: Entsorgung von Klärschlamm (AVV 190805) mit einer Mindestvertragsdauer von 6 Monaten und einem Mindestleistungsumfang von 200 Mg,
Lose 4, 5 und 6: Entsorgung von Abfällen mit einer Mindestvertragsdauer von 6 Monaten und einem Mindestleistungsumfang von 100 Mg.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen, Tariftreue und Zahlung gleichen Entgelts sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Thüringer Vergabegesetz”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen, Tariftreue und Zahlung gleichen Entgelts sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Thüringer Vergabegesetz
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-18
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-18
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsabgabe: elektronisch in Textform;
Bieter sind nicht zugelassen.
“Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen...”
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Entsorgungskonzeptes je angebotenem Los unter Benennung folgender Aspekte:
a) Detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- und ggf. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle.
Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben, inkl. der ggf. vorgesehenen Umladung, Zwischenlagerung und Vorbehandlung.
Bei Angeboten zu den Losen 1 bis 3 ist bei vorgesehener stofflicher Verwertung des Klärschlamms auch ein Konzept zur alternativen Entsorgung des Klärschlamms bei Überschreitung der Grenzwerte nach AbfKlärV vorzulegen;
b) Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes.
— bei Angeboten für die Lose 1 bis 3: Übersicht über das vorgesehene Klärschlamm-Entsorgungskonzept,
— Kennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Umschlag/Zwischenlagerung/Behandlung/Verwertung/Beseitigung) der Abfälle (Bezeichnung, Standort, Betreiber, Beschreibung des Entsorgungsverfahrens, Betriebsgenehmigung, genehmigten Abfallarten, geeichte Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität) je angebotenem Los
Auf Verlangen vorzulegen:
— Lose 1 bis 3: Unterlagen zur Plausibilisierung der vorgesehenen landwirtschaftlichen Verwertung, z. B. Auszüge aus behördlichen Anzeigen zur Klärschlammaufbringung, beispielhafte Kopien vollständiger Lieferscheine zur Klärschlamm- oder Klärschlammkompostausbringung, nicht älter als 36 Monate,
— ggf. Nachunternehmererklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform Subreport Elvis zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 218-499393 (2018-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-13) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 218-499393
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen...”
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Beschreibung des Entsorgungskonzeptes je angebotenem Los unter Benennung folgender Aspekte:
a) Detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- und ggf. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle.
Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben, inkl. der ggf. vorgesehenen Umladung, Zwischenlagerung und Vorbehandlung.
Bei Angeboten zu den Losen 1 bis 3 ist bei vorgesehener stofflicher Verwertung des Klärschlamms auch ein Konzept zur alternativen Entsorgung des Klärschlamms bei Überschreitung der Grenzwerte nach AbfKlärV vorzulegen.
b) Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes.
— bei Angeboten für die Lose 1 bis 3: Übersicht über das vorgesehene Klärschlamm-Entsorgungskonzept,
— Kennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung (Umschlag/ Zwischenlagerung/ Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle (Bezeichnung, Standort, Betreiber, Beschreibung des Entsorgungsverfahrens, Betriebsgenehmigung, genehmigten Abfallarten, geeichte Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität) je angebotenem Los
Auf Verlangen vorzulegen:
— Lose 1 bis 3: Unterlagen zur Plausibilisierung der vorgesehenen landwirtschaftlichen Verwertung, z. B. Auszüge aus behördlichen Anzeigen zur Klärschlammaufbringung, beispielhafte Kopien vollständiger Lieferscheine zur Klärschlamm- oder Klärschlammkompostausbringung, nicht älter als 36 Monate,
— ggf. Nachunternehmererklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2019/S 033-075126 (2019-02-13)