Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub
W-EU 01/2018
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von verseuchtem Boden📦
Kurze Beschreibung:
“Laden, Transport und Entsorgung von kontaminiertem Erdaushub gem. KrWG und DepV, Rahmenvertrag 2019-2022”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nünchritz, DE
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung sowie Leistungsverzeichnis
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Mehrmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr in Abhängigkeit der Ausschöpfung der Mengen- oder Kostenansätze”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-17
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme zu rügen;
Verstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme zu rügen;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2018/S 220-503796 (2018-11-12)